Dinglichkeitsbegriff.
Miethe, der Vormerkung, des Wiederkaufs, der Vorrechtseinräumung, ja
in die juristische Zergliederung aller dinglichen Rechte spielt der Dinglich
keitsbegriff hinein, und man kann ohne Uebertreibung sagen, daß er
in den Angriffen gegen den Entwurf auf sachenrechtlichem Gebiete —
es sind das die wichtigsten und zahlreichsten — geradezu zum Angel
punkt des Streites geworden ist.
§. 3.
Das Wesen der Dinglichkeit im Allgemeinen.
Was ist nun dieses Wesen der Dinglichkeit, aus welchem für
das Sachenrecht mit begrifflicher Nothwendigkeit das Dogma von
der Körperlichkeit der Sache und von der Geschlossenheit der Zahl
dinglicher Rechte folgen soll?
Ist die Dinglichkeit eine dem Rechte innewohnende Eigenschaft
a priori im Begriffe einzelner subjektiven Rechte enthalten oder ist
sie nichts weiter als eine gewisse, von der positiven Rechtsordnung
verliehene Art der Realisation des Rechts? Giebt es Rechte, die
„an sich" um ihres Inhalts wegen dinglich sind, und solche, die es
„an sich" nicht sind und auch nicht sein können, oder liegt das Wesen der
Dinglichkeit etwa in der positiven Gestaltung der Klage oder gar
der Exequirbarkeit des Rechts?
Drei Auffassungen sind vertreten: nach der einen liegt das
Wesen der Dinglichkeit in dem Inhalte des Rechts selbst, nach der
anderen in der Art seines Klageschutzes (Absolutheit), nach der dritten
schließlich in der Art seiner Vollstreckbarkeit (Realexecution). Alle
drei Auffassungen sollen auf ihre Richtigkeit geprüft werden.
a) Nach Ziebarth') ist jedes Recht, bei welchem der Berechtigte
seinem Schuldner die Sache, welche Gegenstand des Rechts ist
realiter wegnehmen kann, ein dingliches Recht; so ist ihm in Kon
sequenz der heut als zulässig anerkannten Realexekution die Miethe
nach gemeinem Rechte ein dingliches Recht. Mit Recht sagen die
Motive zum Entwurf, 2) daß diese Auffassung nur vereinzelt dastehe
und namentlich in der gemeinrechtlichen Praxis Anklang nicht ge
funden habe. Wäre die Miethe im deutschen, insbesondere Preußi
-
* Die Realexekution und die Obligation mit besonderer Rücksicht auf die
Miethe. Halle 1866.
2) Motive Bd. H S. 381.