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V. Bauanlagen zum Nachtheile des Nachbars.
§ 368.
Der Eigenthümer darf sein Gebände nicht so einrichten,
daß Spülwasser oder andere Flüssigkeiten aus demselben auf
ein benachbartes Grundstück ablaufen, oder daß die Dachtraufe
auf dasselbe fällt.
§ 369.
Dem Eigenthümer ist, sofern nicht besondere Gesetze aus
Rücksichten auf das allgemeine Beste Ausnahmen bestimmen,
nicht erlaubt, auf seinem Grundstücke Vorrichtungen anzubringen,
durch welche dem benachbarten Grundstücke zu dessen Nachtheile
Dampf, Dunst, Rauch, Ruß, Kalk- oder Kohlenstaub in ungewöhnlicher ¬
Weise zugeführt wird.
§ 370.
Viehställe, Düngergruben, heimliche Gemächer,
Feuerheerde,
Rauchfänge, Backöfen, Röhrkasten, zur Ableitung des Wassers
dienende Rinnen und Gräben und ähnliche Anlagen dürfen nur
in solcher Entfernung von des Nachbars Grenze,
oder unter
solchen Vorkehrungen angelegt werden,
daß sie dem Grundstücke
des Nachbars keinen Schaden bringen, insbesondere auf Gebäude,
Grenzmauern und Brunnen keinen nachtheiligen Einfluß äußern.
§. 371.
Wer sein Grundstück ausgraben, tiefer legen oder durch
einen Graben von dem Grundstück seines Nachbars trennen
will, muß eine solche Böschung oder Vorrichtung bilden, daß
dessen Grund und Boden nicht nachstürzen kann.
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VI. Bäume und Hecken.
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§.372.
Das Eigenthum eines Baumes gehört Demjenigen, auf
dessen Grund und Boden der Stamm aus der Erde hervorkommt. ¬
Steht der Stamm auf der Grenze, so haben die Nachbarn ¬
an dem Baume das Miteigenthum zu gleichen Theilen.
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373.
Jed
ist berechtigt, die Wurzeln eines fremden Baumes
oder einer fremden Hecke, soweit sie unter seinem Grund und
Boden fortlaufen, ingleichen Zweige eines fremden Banmes
oder einer fremden Hecke, soweit sie
auf seinen Grund und Booder, ¬
den überhängen, abzuschneiden
wenn er die
Zweige nicht
selbst abschneiden kann oder will, den
Eigenthumer des Baumes
oder der Hecke zum Abschneiden derselben anzuhalten. Die abgeschnittenen ¬
Zweige gehören dem
Eigenthümer des Baumes
oder der Hecke, die abgeschnittenen Wurzeln dem Eigenthümer
des Grundstücks, in welchem sie sich
befinden.