Inhaltsverzeichnis : Hezel, Lorenz Friedrich: Grundsätze des Wechsel- und Handlungs-Rechts

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Zweite  Abtyeilung.
Handels-Geschäfte.
Erster  Abschnitt.
Handel  zu  Haus.
§  308.
Der  Handel  theilt  sich  in  Kauf-  und  Tauschhandel,  in
Groß  und  Kleinhandel,  und  ferner  in  öffentlichen  und
brivathandel.
I.  Kauf=  und  Tauschhandel.
§  309.
Die  ältesten  Handelsgeschäfte  bestunden  blos  in  Tauschhandel, ¬
  und  noch  gegenwärtig  findet  das  Barattiren  von
            
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