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stand, bestehend aus dem Director, dessen Stellvertreter und dem Geschäftsführer, ¬
bestimmt jene Personen, welche zu Ankaufsbevollmächtigten zu bestellen
sind, und die Ankaufspreise. Diese sind so zu bemessen, dass die Verkaufspreise
abzüglich der Geschäftskosten, Amortisationsbeträge und etwaiger Zinsen keinen
erheblichen Jahresüberschuss ergeben. Ferner bestimmt der Vorstand auch die
Höhe der Anzahlung bei Ablieferung der Producte an die Genossenschaft.
Endlich ist er berechtigt, auch Vieh von Nichtmitgliedern anzukaufen. Letzteres
hat sich trotz der bedeutenden Mitgliederzahl (500) als nothwendig herausgestellt, ¬
um die Fracht jedesmal voll ausnützen zu können.
Nach einer Mittheilung von Director Burlage, der die Löninger Genossenschaft ¬
seit ihrem Bestande leitet, beträgt der Wert des wöchentlichen Umsatzes
circa Mark 8000. Es werden magere und fette Schweine, Kälber, auch Großvieh, ¬
letzteres allerdings in geringer Zahl, nach der Rheinprovinz, der Provinz
Sachsen und dem Königreich Sachsen geliefert. Seit 1884 hat die Genossenschaft ¬
auf dem Kölner Markte keine Woche gefehlt.
Vor Gründung des Producentenvereines war der ganze Viehhandel in
Löningen und Umgegend in den Händen einer Firma monopolisiert; der reelle
Wert für das Vieh wurde nicht bezahlt, außerdem die Producenten zur Annahme
verschiedener Waren im Tauschwege gezwungen und in ein ziemlich trauriges
Abhängigkeitsverhältnis gebracht. Durch den Producentenverein, ferner eine zu
gleicher Zeit gegründete Spar- und Darlehenscassa, die gegenwärtig einen
Jahresumsatz von reichlich einer Million Mark hat und der Centralcassa in
Münster als Geldausgleichstelle angeschlossen ist, einen landwirtschaftlichen
Consumverein und eine Molkereigenossenschaft wurde in diesen Verhältnissen
Wandel geschaffen. In den ersten Jahren seines Bestandes hatte der Producentenverein ¬
von Seite der Händler eine starke Concurrenz auszuhalten, und
arbeitete die Genossenschaft mit Verlust, der allerdings nur Mark 1•50 per
Mitglied, also verschwindend klein war.
Nunmehr kann der Bestand der Genossenschaft als gesichert betrachtet
werden. Director Burlage fasst, wohl gestützt auf die Erfahrungen der eigenen
Genossenschaft, sein Urtheil über Viehverkaufsgenossenschaften in die Worte
zusammen: „Jede Verkaufsgenossenschaft wird bestehen und segensreich wirken
wenn der Geschäftsführer sich dafür eignet, darauf kommt es wesentlich an.
Klein anfangen und gute Ware führen, dann kommt alles von selbst.
b) Ostfriesische Viehausfuhrgenossenschaft in Norden.*)
Während der landwirtschaftliche Producentenverein in Löningen den
gemeinsamen Absatz von Mastvieh betreibt, bezweckt die 1887 von 74 Genossen,
fast ausschließlich ostfriesischen Landwirten, gegründete „Östfriesische Viehausfuhrgenossenschaft ¬
zu Norden“, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter
Haftpflicht, die unmittelbare Verwertung ostfriesischen Zucht- und Gebrauchsviehes ¬
auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Die Erwerbung der Mitgliedschaft ¬
ist an den Wohnsitz in Östfriesland geknüpft. Der Geschäftsantheil
beträgt Mark 300, wovon ein Zehntel beim Eintritt bar eingezahlt werden
muss. Außerdem hat jeder Genosse ein Eintrittsgeld zu leisten, dessen Höhe
(gegenwärtig Mark 100) die Generalversammlung bestimmt, und welches in
den Reservefonds fließt, dem auch mindest 10% des jährlichen Reingewinnes
zugewiesen werden. Der Geschäftsbetrieb umfasst insbesondere: 1. Die Auf*) ¬
Stainach a. a. O. S. 16—18.