Full text: Handbuch des in Oesterreich geltenden Eherechts (1)

Vorrede. 
Von mehrern Seiten her aufgefordert, eine er 
läuternde Schrift über das in dem neuen buͤrgerli 
chen Gesetzbuche enthaltene Eherecht zu verfassen, 
übernahm ich die Arbeit um so lieber, da ich bey 
der angefangenen Bearbeitung des ganzen, in Oester 
reich geltenden, Kirchenrechtes ohnehin einmahl dar 
auf kommen mußte. Um das Werk nicht nur für 
meine Zuhörer, sondern auch für Seelsorger und 
Geschaͤftsmaͤnner so brauchbar, als möͤglich, zu ma 
chen, mußte mit der Erlaͤuterung des vom Eherech 
te handelnden Hauptstückes unseres bürgerlichen Ge 
setzbuches auch eine Uebersicht der canonischen, in 
Ehesachen bestehenden, Vorschriften, und sämmtli 
cher, in das Ehewesen einschlagender, politischer 
Verordnungen verbunden werden. Letztere wurden, 
wo es nöthig war, zu bestimmen, ob und in wie 
weit sie noch Anwendung haben, kritisch behandelt; 
sonst historisch, oder als Bestätigung dessen, was
	        
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