Vorrede.
Von mehrern Seiten her aufgefordert, eine er
läuternde Schrift über das in dem neuen buͤrgerli
chen Gesetzbuche enthaltene Eherecht zu verfassen,
übernahm ich die Arbeit um so lieber, da ich bey
der angefangenen Bearbeitung des ganzen, in Oester
reich geltenden, Kirchenrechtes ohnehin einmahl dar
auf kommen mußte. Um das Werk nicht nur für
meine Zuhörer, sondern auch für Seelsorger und
Geschaͤftsmaͤnner so brauchbar, als möͤglich, zu ma
chen, mußte mit der Erlaͤuterung des vom Eherech
te handelnden Hauptstückes unseres bürgerlichen Ge
setzbuches auch eine Uebersicht der canonischen, in
Ehesachen bestehenden, Vorschriften, und sämmtli
cher, in das Ehewesen einschlagender, politischer
Verordnungen verbunden werden. Letztere wurden,
wo es nöthig war, zu bestimmen, ob und in wie
weit sie noch Anwendung haben, kritisch behandelt;
sonst historisch, oder als Bestätigung dessen, was