Volltext : Deneke, Georg F.: Ueber die Verschollenen, oder über die Abwesenheit nach dem Code Napoleon, vorzüglich für Westphalen

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Verschollenheitserklärung  ihres  Mannes  für  die
Fortsetzung  der  Gütergemeinschaft  bestimmt.
kann  sie  sich,  der  Regel  nach,  in  Absicht  der
gemeinschaftlichen  Güter  nicht  verbindlich  machen, ¬
  oder  dieselben  verpfänden.  Ist  das  eine
..  .
oder  andere,  in  so  dringenden  Fallen,  wie  das
Gesetz  als  Ausnahmen  von  der  Regel  in  dem  angezognen ¬
  Art.  (1427)  zulässt,  durchaus  erforderlich: ¬
  so  gehört  demungeachtet  die  Autorisation
des  Richters  zur  Gültigkeit  der  Handlung.
In  andern,  als  in  den  vom  Gesetze  angefuhrten, ¬
  oder  in  gleich  dringenden  Fällen  kann  aber
keine,  selbst  vom  Richter  autorisirte  Handlung
der  verwaltenden  Frau  das  gemeinschaftliche  Vermogen ¬
  (la  communauté)  verbindlich  machen,  den
einzigen  Fall  ausgenommen,  dass  die  Gemeinschaft ¬
  dadurch  gewonnen  bätte.
Der  Herleiher  des  Geldes  muss  sich  daber
entweder  an  dem  eigenen  Vermögen  der  Frau
(biens  personnels  de  la  femme)  halten,  oder  den
Beweis  übernehmen,  dass  die  Gütergemeinschaft
sich  auf  seine  Kosten  bereichert  hat  18)
Die  wohlthätige  Absicht  dieser  Verordnung
ist  übrigens  nicht  zu  verkennen.
Sie  geht  dahin -
  *9),  dem  Missbrauche  vorzubeugen,  den  hab18) ¬
  Delvincourt  Institutes  Tom.  III.  pag.  34.
19)  Maleville  Analyse  Tom.  III.  pag.  34.
            
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