Vorkenntnisse.
Napoléon und eigene deutsch=französische Civil=Proceß=Ordnungen. ¬
Wenn das bunte Volk, welches =
wir das deutsche nennen, doch einmal zur Annahme =
eines fremden Rechts verdammt zu seyn scheint, so
gebe man ihm das fremde Recht doch lieber ganz und
rein, als halb und gemischt. Der Einwand, daß der
Code de proc. ciy. nicht passe, kann denn doch nur
höchstens in solchen Staaten noch nach etwas scheinen,
die nicht ganz auf französischen Fuß eingerichtet sind.
Ueberall, wenn vom Passen die Rede ist, möchte man
wohl vor allen Dingen fragen: wie denn der Code
Napoléon passe?
§. 11.
Daß der Code de Commerce, in so fern vom
Verfahren in Handelssachen und vor den Handelsgerich
ten die Rede ist, dem Code de procédure civile, im
Falle des offenbaren Widerspruchs oder sonstigen Conflicts ¬
derogiren muͤsse, kann wohl um so weniger zweifelhaft ¬
seyn, als der Code de pr. civ. die Materie, wovon -
die Rede ist, nur beylaͤufig, und weil sie einmal
mit zur procédure civile gerechnet wird, mit nimmt,
der Code de commerce dagegen ein den Handelsmaterien ¬
eigens gewidmetes vollstaͤndiges Gesetzbuch ist.
Wo hingegen kein Widerspruch oder sonstiger Conflict
vorhanden ist, koͤnnen und muͤssen beide Codes zusammen ¬
angewendet werden.
V.
Charakteristik des Code de procéd. civile.
§. 12.
Der Code de proc. civ. ist keine Gerichtsordnung ¬
zugleich, sondern er bestimmt bloß das
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