Metadaten : Handbuch des in Deutschland üblichen Lehenrechts (1)

in  Spanien.
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Theil  der  Familien,  welche  gegen  die  Mauren  zu  Felde  zogen,
ließen  sich  in  den  Staͤdten  nieder.  Jede  dieser  Staͤdte  war  auf
kürzere  oder  längere  Zeit  die  Hauptstadt  eines  kleinen  Staates,
und  genoß  aller  Vortheile  des  Sitzes  der  Regierung.  Die
Anzahl  der  Städte  war  in  dem  Anfange  des  15ten  Jahrhunderts
sehr  beträchtlich,  und  ihre  Bevölkerung  größer  als  die  jedes  anderen =
  Landes,  Jtalien  und  die  Niederlande  ausgenommen.  Die
Mauren  hatten  verschiedene  Manufacturen  eingeführt,  die  Christen =
  dieselben  den  Mauern  abgelernt.  Der  Handel  der  Städte
war  beträchtlich,  und  der  Geist  desselben  erhielt  die  Anzahl  von
Einwohnern,  welche  die  Furcht  der  Gefahr  in  die  Städte  versammelt ¬
  hatte.  Viele  von  den  Einwohnern  waren  von  einem
weit  höheren  Range,  als  diejenigen,  welche  in  den  Städten
anderer  europäischen  Länder  wohnten,  und  die  erwählten  Repräsentanten ¬
  derselben  behaupteten  oͤfters  einen  so  hohen  Rang
in  dem  Königreiche,  daß  er  seinen  Glanz  auf  ihre  Constituenten
und  auf  den  von  ihnen  bekleideten  Posten  verbreitete.  Die  steten ¬
  Kriege  mit  den  Mauren  machten  ein  stehendes  Corps  von  einigen ¬
  Truppen,  besonders  von  leichter  Cavallerie  nothwendig.
Der  Adel  war  vermöge  der  Feudal=Verfassung  von  allen  Beyträge =
  zur  Unterhaltung  derselben  befreyt,  die  Last  fiel  daher
allein  auf  die  Städte,  deren  guten  Willen  die  Könige  durch
Verleihung  von  Freyheiten  und  Vorrechten  zu  erhalten  suchen
mußten.
Die  Könige  schlugen  verschiedene  Maßregeln,  jedoch  ohne
glücklichen  Erfolg,  ein,  sich  dieser  Fesseln  zu  befreyen,  und
ihre  Rechte  mit  Beschränkung  jener  ihrer  Unterthanen  zu  erweitern. ¬
  Nur  Ferdinand  gelang  es  diesen  Plan  auszuführen. ¬

Unter  verschiedenen  Vorwänden,  öfters  mit  Gewalt,  öfters
zufolge  von  Gerichtshöfen  erhaltener  Erkenntniß  entzog  er  den
Baronen  einen  Theil  der  Ländereyen,  welche  ihnen  durch  die  unbedachtsame =
  Güte  der  vorhergehenden  Monarchen,  besonders
wahrend  der  schwachen  und  verschwenderischen  Regierung  Heinrich =
  IV.  zu  Theil  wurden.  Er  überließ  nicht  die  ganze  Leitung
der  Geschäfte  Personen  von  edler  Geburt,  welche  jedes  Departement =

            
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