Volltext : Crelinger, Friedrich Ludwig: System des preußischen Erbrechts mit vergleichender Hinweisung auf das römische und gemeine Erbrecht

Alphabetisches  Sachregister.
298
Seite
Seite
165
Familien-Fideicommisse
Erblasser  Pflichten  desmehrere ¬

168
selben,  wie  weit  sie  trans. =
  .  .  ..
200
deren  Absonderung
mittirt  werden
Familien=Stiftungen
164
Erbfähigkeit  zur  Inte26 ¬

Fideicommissarius,
stat=Succession
31
dessen  Bezeichnung.
154
Erbfolge=Ordnung
dessen  Rechte
162
bei  Familien=Stiftungen  164
wann  er  den  Stempel
Fideicom167 =

entrichten  habe  200.  267.
268
missen.
Fideicommissarische
Erbrecht,  Grundsatz  dessel153 ¬

Substitution.  97.  146.
ben
quidquid  supererit
157
Delation  desselben....
Fiduciar,  dessen  Rechte
213
Erbschatz
oo
156
und  Pflichten
.  .  .
muß  conferirt  werden.  —.
gilt  als  unredlicher  BeErbtheilung, ¬
  deren
sitzer  vom  Tage,  wo  er
Stempel  281
161
hätte  restituiren  sollen.
Erbvertrag  182
49
Fiscus,  dessen  Erbrecht
Erbverbrüderungen.  194
Flor  der  Familie..
111
Form  der  Entsagung  der
Erfordernisse  der  Ein16 ¬

Erbschaft.
*  *
kindschaft....
192
der  Antretung  ohne  Vorvon ¬

der  Veräußerung
00
16
behalt...
Grundstücken.
0
Codicille  nach  R.  R.
nothwendige  des  gerichtTestamente... ¬

67
lichen  Testaments.....
der  Privat=Testamente
der  Substitution
144
*  *  *  *
59
des  R.  R.
des  Familien=Fideicom173 ¬

der  Pupillar-Substitution
misses.
165
182
wechselseitiger  Testamente
des  wechselseitigen  Testa191 =

der  Erbverträge  ...
177
ments  ....
191
der  Einkindschaft.
des  Erbvertrages
182
90
des  Verbots  der  Collation
BedinErfüllung ¬
  der
der  Testamente  der  Min89. ¬
  92.  137
gungen  ......
derjährigen
Ergänzung  des  Pflichtder ¬
  dorfgerichtlichen  Testatheils. ¬

.  .
105
65
mente.
Eröffnung,  s.  Publikader =
  militair.  Testamente
tion.
der  Testamente  tempore
76
pestit
F.
der  divisio  parentum  inter
78
lib..
Fähigkeit,  zu  erben  26.81.  85
der  Testamente  der  Ge55 =

zu  testiren
77
sandten  ...
115
zu  widerrufen.
des  Widerrufs  eines  Tezu =
  legiren
122
*  .
113
staments
zur  Testaments=Errich124 ¬

der  Errichtung  des  Legats
tung,  nach  welchen  Geeiner =
  legirten  Sache  versetzen =
  dieselbe  zu  beurthei140 =

ändert
len.
32
des  Widerrufs  eines  Legats  143
in  einem  Testamente  als
der  Substitutions=Errich82 =

Erbe  ernannt  zu  werden
153
144.
tung
zu  Erbverträgen
183
120
17
Fremde  Sachen  legirt
pupillariter  zu  substituiren
174
120
Falsidia
können  nicht  pupill.  subst.
            
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