Volltext : Geschichte des Executiv-Prozesses (10)

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Zweites  Kapitel.
und  Brief  für  gleichbedeutend  mit  guarentigiirter  Urkunde  zu
nehmen.  Die  förmliche  Siegelung  war  allerdings  wie  in
Deutschland,  Spanien  und  Frankreich,  so  auch  in  Italien  ein
unerläßliches  Erforderniß  zur  Herstellung  der  vollständigen  und
unwidersprechlichen  Glaubwürdigkeit  schriftlicher  Urkunden,
und  das  Recht  der  Siegelung  stand  ausser  den  öffentlichen  Behörden ¬
  und  den  Notarien,  deren  Urkunden  man  instrumenta
publica  nannte,  auch  den  geistlichen  und  weltlichen  Großen  zu,
deren  gesiegelte  Urkunden  man  instrumenta  authentica  nannte.
Allein  dieser  höhere  Grad  von  Glaubwürdigkeit  war  und  blieb
auch  die  einzige  natürliche  und  positive  Wirkung  der  Siegelung.
Wie  wollte  man  denn  aus  dem  blosen,  wenn  auch  noch  so
glaubwürdigen,  Nachweise  der  Intention  einer  Partei  ein  Recht
der  paraten  Exekution  folgern,  dessen  Ausübung  der  andern
Partei  nicht  nur  die  Befugniß  zum  Widerspruch  gegen  die
Glaubwürdigkeit  jenes  Nachweises,  sondern  auch  den  Gebrauch
selbstständiger  Einreden,  mithin  das  rechtliche  Gehör  selbst  entzog!
Von  der  Gesetzgebung  endlich  war  der  erste  Schritt  zur
Einführung  eines  auf  so  abnormen  Grundsätzen  beruhenden
Instituts  eben  so  wenig  zu  erwarten.  Hier  kommt  nehmlich
zuerst  der  damalige  politische  Zustand  Italiens  in  Betracht,
die  Zersplitterung  dieses  Landes  in  eine  Menge  mehr  faktisch
als  rechtlich  selbstständiger  Republiken,  deren  Recht  zur  Gesetzgebung ¬
  in  der  ersten  Periode  ihres  Bestehens  gar  sehr  bestritten
und  zweifelhaft  war.  Aber  auch  für  die  Folgezeit  und  nachdem ¬
  die  äußeren  Hemmnisse  der  statutarischen  Gesetzgebung
mehr  und  mehr  geschwunden  waren,  war  sie  doch  stets  dem
beschränkenden  Einflusse  des  historischen,  besonders  des  römischen ¬
  Rechts  unterworfen,  2)  mehr  Produkt  des  alten  Rechts2) ¬
  Noch  zu  einer  Zeit,  da  das  ganze  Land  mit  Statuten  bereits  über¬
            
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