Volltext : Conrad, Herbert: ¬Die Pfändungsbeschränkungen zum Schutze des schwachen Schuldners

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Beteiligung  der  extremsten  Berufsklassen  eine  entgegengesetzte  auf
der  Gläubiger-  und  Schuldnerseite  ist.  Während  der  Kapitalismus
auf  der  Gläubigerseite  mit  33,60  %  beteiligt  ist,  spielt  er  auf  der
Schuldnerseite  mit  nur  7,01%  eine  geringe  Rolle;  ähnlich  ist  dies
bei  den  Gesellschaften.  Auf  der  anderen  Seite  ist  der  Arbeiter  auf
der  Gläubigerseite  mit  nur  2,30  %,  auf  der  Schuldnerseite  jedoch
beteiligt.  Die  berufslosen  Personen  haben  natürlich  auch
mit  19,72
häufiger  etwas  zu  bezahlen  als  zu  fordern.  Der  Fabrikant  und  Besitzer
ist,  wie  sich  ja  auch  hieraus  ganz  deutlich  ergibt,  der  Kreditgebende,
der  Arbeiter  und  Berufslose  hingegen  der  Kreditnehmende.  Bei  den
akademisch  gebildeten  Personen  gleicht  sich  die  Prozentzahl  auf  beiden
Seiten  aus,  ein  Ergebnis,  das  in  anderen  als  Universitätsstädten  wohl
kaum  zu  erwarten  sein  dürfte.  Zwar  kann  man  nicht  sagen,  daß
diese  Klassen  mehr  Kredit  gewährten  als  gäben,  im  Gegenteil,  nur
kommt  es  bei  ihnen  eben  in  selteneren  Fällen,  wenn  sie  Schuldner
sind,  zu  einer  Pfändung.  Als  starke  Gläubiger  muß  man  wohl  die
der  zwei  ersten  und  der  achten  Kategorie,  nämlich  die  akademisch
Gebildeten,  die  Fabrikanten,  Besitzer  und  die  Gesellschaften  ansehen.
Wenigstens  sind  wir  nicht  in  der  Lage,  hier  noch  eine  weitere  Unterscheidung ¬
  nach  schwachen  und  starken  Elementen  zu  machen.  Aber
wenn  unter  diesen  Firmen  auch  mancher  schwache  Gläubiger  vorhanden -
  sein  mag,  so  wird  sich  das  ausgleichen,  da  aus  der  Rubrik
Kaufleute,  die  wir  im  allgemeinen  als  schwache  Gläubiger  annehmen
wollen,  weil  sie  außerordentlich  häufig  auch  als  Schuldner  beteiligt
sind,  wiederum  mancher  wirtschaftlich  Kräftige  auszuscheiden  sein
dürfte.  Wenn  wir  also  nicht  ohne  Bedenken  die  Kaufleute  ohne
weiteres  als  wirtschaftlich  schwache  Gläubiger  bezeichnen,  so  dürfen
wir  wohl  schlechthin  den  Arbeiter  als  schwachen  Gläubiger  annehmen.
Seine  wirtschaftliche  Schwäche  tritt  in  der  hohen  Prozentzahl,  mit
der  er  auf  der  Schuldnerseite  beteiligt  ist,  deutlich  hervor.  Dasselbe
ist  von  den  Personen  ohne  Berufsangabe  zu  sagen.  Wenn  auch
mancher  Rentier  darunter  sein  mag,  so  spielen  doch  eben  die
selbständigen  Frauen  darin  eine  große  Rolle,  und  diese  sind  auch
als  Schuldner  stark  beteiligt.  Hierher  gehören  ferner  die  ohne
Zweifel  meist  als  schwach  im  wirtschaftlichen  Sinne  zu  bezeichnenden
Alimentengläubiger,  uneheliche  Mütter  mit  ihren  Kindern.  Der
Mittelstand  ist  mit  so  hohen  Prozentsätzen  auf  der  Schuldnerseite
vertreten,  daß  wir  ihn  wohl  ohne  Bedenken  im  großen  und  ganzen
auf  die  Seite  des  schwachen  Gläubigers  stellen  können.
            
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