Volltext : Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 3 (1828))

192  -Carpzovii -
  juris  par.  eccles.  L.  II.  def.  305.
J.  H.  Böhmer,  jus  parochiale.  Sect.  VI.
c.  2.  §.  25.  sqq.
Wenn  nun  in  dem  für  Fälle  der  vorliegenden  Art  allgemein -
  gültigen  Gesetzbuche,  im  corpore  juris  canonici,
zwischen  geistlichen  Gütern  der  praktisch  wichtige  Unterschied -
  gemacht  wird,
ob  eine  geistliche  Sache  von  Neuem  zu  Lehen
gegeben  wird,
oder  aber:
ob  dieselbe  bereits  die  Natur  einer  res  infeudari -
  solita  an  sich  trägt,
um  von  diesem  Unterscheidungs=Merkmale  aus  zu  bestimmen, -
  welche  Verhaltungsmaßregeln  ein  der  oberen  kirchlichen -
  Behörde  untergeordneter  Pfarrer  bei  der  Administration -
  geistlicher  Güter  wahrzunehmen  habe,  so  wird  ganz  in
Folge  dieser  juridischen  Distinction  der  Schluß  einer  zu  Recht
bestandigen,  von  dem  Oberpfarrer  B.  zu  Gr.  ...  vorgenommenen -
  Bemeierung  der  35  Morgen  Pfarrländerei  sich
von  selber  ergeben.  —  Diese  mehrgedachte  Morgenzahl
findet  sich  seit  Menschengedenken  bei  der  Primatpfarre  zu
Gr....  in  der  Meierlands=Qualität.  Die  ältestea  Urkunden -
  bestätigen  diese  Eigenschaft.  In  dieser  Eigenschaft
wurde  die  Anzahl  Morgen  beim  Amtsantritte  des  dermaligen -
  Pfarrers  R.  zum  Theil  gleich,  zum  Theil  einige  Zeit
nachher  apert.  Bei  diesem  Aperturfalle  gerirte  sich  aber
der  gedachte  Primatpfarrer  sowohl  in  Gemäßheit  seiner
Gutsherrn=Pflicht,  nach  welcher  er,  in  Folge  eines  bestehenden -
  hildesheimschen  Meiergesetzes,  Meierländerei  von
Neuem  austhun  mußte
Hildesheim.  Meierzins=Ordnung  1766.  §.  20.
als  auch  nach  Maßgabe  seiner  Stellung  als  Administrator -
  der  mit  seinem  Pfarrerdienste  verbundenen  meierrechtlichen -
  Angelegenheiten.
Eichhorn  Einleit.  in  d.  deutsch.  Privatr.  §.  197.
Celle,  gedruckt  bei  Schweiger  und  Pick.
Verlegt  von  Herold  und  Wahlstab  in  Lüneburg.
Max-Planck-Institut  für
uro
            
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