IX
Inhaltsverzeichniß.
6. Erlaß der Collationspflicht.
die Cautionsleistung.
45) II. Die Haustochter=Collation rücksichtlich der
dos. Factische Voraussetzungen für den Eintritt der Colla
tionsverpflichtung. A. Grund dieser Collation. Neue Wen
dung in dem Institute durch das Rescript Gordian's, wo
nach die profecticische dos auch den emancipirten Geschwistern
zu conferiren ist. — 46) B. Subjecte der Collation. C. Ob
ject der Collation. — 47) D. Art und Weise der Colla
tion. — 48) III. Die Descendenten=Collation rück
sichtlich des vom Erblasser Empfangenen. Erstes
Auftauchen des Grundgedankens der neuen Collation. Die
1. 17. C. h. t. von Leo. — 49) A. Die Gesetzgebung
über die Dotalcollation. 1. Nach Leo ist jede von
einem Ascendenten für die ihn beerbende Descendentin aus
seiner Vermögenssubstanz bestellte dos Gegenstand der Colla
tion. 2. Gleichartig die ante nuptias donatio. 3. Dem fügt
Justinian in l. 20. pr. C. h. t. noch die militia bei. Diese
drei Punkte vereinigen sich unter dem Gesichtspunkte der
—
„Versorgungscollation".
50) B. Die Gesetzgebung
über die Emancipirten=Collation. Einwirkung der
späteren Gesetzgebung über den Erwerb an den bona adven
titia seitens der Hauskinder auf die Collationspflicht der
Emancipirten. 1. Die Collation des Fruchtertrages des ad
venticischen Erwerbes. Die Gründe für deren Zulassung;
Basilikenscholiasten und Basiliken. — 51) Gegendeduction.
52) 2. Die Collation der erblasserischen Zuwendungen. a. Erb
lasserische lebzeitliche Zuwendungen an das Hauskind. Ent
wicklung des Präcipualrechtes des Hauskindes an den ihm
53) b. Erb
vom Paterfamilias gemachten Schenkungen.
lasserische lebzeitliche Zuwendungen an den Emancipirten.
a. Das dem emancipirten Kinde Geschenkte gestattet dem Va
ter keine poenitentia. 8. Diese Schenkungen an den Eman
cipirten müssen beim Tode des Vaters conferirt werden. Er
klärung des in der l. 17. C. h. t. von Leo über die Eman
cipirten-Collation Gesagten. Ist die 1. 17. C. interpretirt?
54) Der Zustand der Emancipirten=Collation zur Zeit Gra
tian's. Sie war schon damals eine bloße Collation der vä¬