Vorrede zur zweiten Anslage.
Wenn ich mir Reschenschaft darüber ablege, wodurch sich meine
zweite Auflage von andern älteren und neueren Schriften über das
Wechselrecht am meisten unterscheiden möchte, so glaube ich das Wesent
liche meiner Leistung in der Befolgung einer Methode zu finden, die
ich mir allerdings auch wenn sie Empfehlung verdient, nicht son
derlich zum Verdienste anrechnen darf, sondern zu der ich gewisser
maßen durch meine gegenwärtigen Lebensverhältnisse die Aufforderung
und Anweisung bekam: Die Lust zum Studium des Wechselrechtes
entzündete bei mir nicht die Literatur, nicht der akademische Vortrag
eines vorzüglichen Lehrers, der die seltene Kunst, das Interesse des
Jüngers für die Wissenschaft zu erwecken, an mir geübt hätte, son
dern diese Lust ward bei mir durch meine Stellung als Lehrer erzeugt,
geweckt und aufgefrischt.
Ich war auf einen Selbstunterricht verwiesen.
Nicht genug, daß mich die Belehrungen keineswegs befriedigten,
die ich aus den bekannten Handbüchern des Wechselrechts schöpfte, so
machte ich auch gleichzeitig noch eine andere Beobachtung, die nämlich,
daß die Ansichten denkender und gebildeter Kaufleute, in sehr vielen
Punkten von denen der juristischen Schriftsteller gänzlich abweichen.
Ich fand oft in den Büchern getrennt und geschieden, was im
Sinne des Kaufmanns auf eines hinauskam, oft aber auch, daß sich