Volltext : Brämer, Hermann: ¬Das Versicherungswesen

VII.  Abschnitt.  Sonstige  Versicherungsarten.
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denen  der  Prinzipal  nicht  zu  kündigen  beabsichtigt,  und  das  Personal
der  in  ihrer  Existenz  selber  unsicheren  Geschäftsinhaber  überhaupt  aus
zuschliefsen.  Andernfalls  wäre  die  Versicherung  ungeachtet  des  hohen
Prämiensatzes  bedenklich,  weil  der  Andrang  zu  besoldeten  Stellen  übermässig ¬
  grofs  ist,  und  nur  die  beschränkte  Dauer  der  Bürgschaft  mindert
das  Bedenken,  indem  die  Versicherten  sich  inzwischen  alle  Mühe  geben
werden,  einen  neuen  Posten  zu  erhalten.  Die  statistischen  Unterlagen
sind  deshalb  unzureichend,  weil  über  die  sittliche  und  geistige  Befähigung ¬
  der  Entlassenen  und  Stellenlosen  nichts  bekannt  ist.
In  volkreichen  Orten  haben  sich  Grundbesitzer-Vereine  angelegen
sein  lassen,  Verbände  zu  gemeinsamer  Deckung  von  Mietausfällen
zu  stiften.  Es  liegt  nicht  immer  an  der  guten  Einrichtung  eines  Hauses,
an  der  Tauglichkeit  und  wohlwollenden  Gesinnung  eines  Eigentümers
oder  an  der  der  wechselnden  Nachfrage  angepassten  Miethöhe,  wenn
mehr  Räume  freistehen,  als  die  Verzinsung  der  Hypothek  erträgt.  Solche ¬
  unverschuldeten  Ausfälle  eignen  sich,  zumal  die  Wohnstatistik
besser  als  viele  andere  Teile  der  Statistik  ausgearbeitet  ist,  unzweifel
haft  für  die  Versicherung,  und  auf  Gegenseitigkeit  sollte  sie  beruhen,
weil  die  grundbesitzenden  Bürger  mancherlei  Mittel  an  der  Hand  haben,
um  die  Annehmlichkeit  ihres  Gemeinwesens,  damit  den  Zuzug  und  in
letzter  Folge  eine  niedrige  Bemessung  der  Prämie  zu  befördern.  Anderseits ¬
  sind  die  verschiedenartige  Bebauung  der  Stadtteile  und  die  Not
wendigkeit,  den  Charakter  der  Wirte  sowie  die  Beschaffenheit  und  Bewohnung ¬
  der  einzelnen  Häuser  im  Beitragstarife  zu  würdigen,  erschwerende ¬
  Momente.  Ob  derartige  Verbände  auf  die  Dauer  haltbar  sind
muss  die  Erfahrung  lehren.  In  Wien  steht  ein  solcher  nach  dem  früheren
Plane  der  Vindobona  in  Aussicht.
Einzelne  Bankfirmen  haben  die  Versicherung  gegen  Kursverluste ¬
  eingeführt,  grofse  Banken  sind  ihnen  darin  gefolgt,  und  neuer
dings  findet  man  sie  als  besonderen  Geschäftszweig  bei  der  Versicherungsgesellschaft ¬
  Wilhelma.  Es  handelt  sich  dabei  vorzugsweise  um
verlosbare  Wertpapiere,  welche  den  Paristand  überschritten  haben,  und
um  die  Gefahr  der  Inhaber,  von  einer  bevorstehenden  Auslosung  mit
der  Rückzahlung  des  Nennwertes  betroffen  zu  werden.  Je  höher  der
zeitige  Kurs  einsteht,  und  je  zahlreicher  die  eben  der  Tilgung  unter
worfenen  Stücke  im  Verhältnisse  zu  den  umlaufenden  sind,  desto  höher
muls  die  Prämie  bemessen  sein.
So  lange  dem  Grundkredite  grosse  formelle  Schwierigkeiten  begeg
neten,  würde  eine  Hypotheken  versicherung  für  die  Volkswirtschaft
äufserst  wertvoll  gewesen  sein,  und  im  Jahre  1801  schlug  WILDEGANs
eine  solche  Anstalt  vor  —  begreiflicherweise  auf  Gegenseitigkeit,  weil
das  Risiko  bei  der  für  eine  erspriefsliche  Wirksamkeit  unerläfslichen
Ausdehnung  des  Betriebes  viel  zu  grofs  sein  müsste,  um  von  einer  Ak¬
            
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