VII. Abschnitt. Sonstige Versicherungsarten.
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denen der Prinzipal nicht zu kündigen beabsichtigt, und das Personal
der in ihrer Existenz selber unsicheren Geschäftsinhaber überhaupt aus
zuschliefsen. Andernfalls wäre die Versicherung ungeachtet des hohen
Prämiensatzes bedenklich, weil der Andrang zu besoldeten Stellen übermässig ¬
grofs ist, und nur die beschränkte Dauer der Bürgschaft mindert
das Bedenken, indem die Versicherten sich inzwischen alle Mühe geben
werden, einen neuen Posten zu erhalten. Die statistischen Unterlagen
sind deshalb unzureichend, weil über die sittliche und geistige Befähigung ¬
der Entlassenen und Stellenlosen nichts bekannt ist.
In volkreichen Orten haben sich Grundbesitzer-Vereine angelegen
sein lassen, Verbände zu gemeinsamer Deckung von Mietausfällen
zu stiften. Es liegt nicht immer an der guten Einrichtung eines Hauses,
an der Tauglichkeit und wohlwollenden Gesinnung eines Eigentümers
oder an der der wechselnden Nachfrage angepassten Miethöhe, wenn
mehr Räume freistehen, als die Verzinsung der Hypothek erträgt. Solche ¬
unverschuldeten Ausfälle eignen sich, zumal die Wohnstatistik
besser als viele andere Teile der Statistik ausgearbeitet ist, unzweifel
haft für die Versicherung, und auf Gegenseitigkeit sollte sie beruhen,
weil die grundbesitzenden Bürger mancherlei Mittel an der Hand haben,
um die Annehmlichkeit ihres Gemeinwesens, damit den Zuzug und in
letzter Folge eine niedrige Bemessung der Prämie zu befördern. Anderseits ¬
sind die verschiedenartige Bebauung der Stadtteile und die Not
wendigkeit, den Charakter der Wirte sowie die Beschaffenheit und Bewohnung ¬
der einzelnen Häuser im Beitragstarife zu würdigen, erschwerende ¬
Momente. Ob derartige Verbände auf die Dauer haltbar sind
muss die Erfahrung lehren. In Wien steht ein solcher nach dem früheren
Plane der Vindobona in Aussicht.
Einzelne Bankfirmen haben die Versicherung gegen Kursverluste ¬
eingeführt, grofse Banken sind ihnen darin gefolgt, und neuer
dings findet man sie als besonderen Geschäftszweig bei der Versicherungsgesellschaft ¬
Wilhelma. Es handelt sich dabei vorzugsweise um
verlosbare Wertpapiere, welche den Paristand überschritten haben, und
um die Gefahr der Inhaber, von einer bevorstehenden Auslosung mit
der Rückzahlung des Nennwertes betroffen zu werden. Je höher der
zeitige Kurs einsteht, und je zahlreicher die eben der Tilgung unter
worfenen Stücke im Verhältnisse zu den umlaufenden sind, desto höher
muls die Prämie bemessen sein.
So lange dem Grundkredite grosse formelle Schwierigkeiten begeg
neten, würde eine Hypotheken versicherung für die Volkswirtschaft
äufserst wertvoll gewesen sein, und im Jahre 1801 schlug WILDEGANs
eine solche Anstalt vor — begreiflicherweise auf Gegenseitigkeit, weil
das Risiko bei der für eine erspriefsliche Wirksamkeit unerläfslichen
Ausdehnung des Betriebes viel zu grofs sein müsste, um von einer Ak¬