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stand der richterlichen Entscheidung gemacht wird. Gegensatz der adjectä
causâ angestellten und der ohne Hinzufügung eines Erwerbgrundes erho
benen Vindication. Bei den actiones in personam wird jetzt die natura
lis obligatio durch das freisprechende Erkenntniß aufgehoben. Einfluß des
Erkenntnisses auf die vom Beklagten vorgeschützten Einreden nach dem
rön
nischen und heutigen Rechte; insbesondere Prüfung des Falles, in wel
chem eine Gegenforderung compensando geltend gemacht ist. Gegensatz
er Entscheidung und der Entscheidungsgründe. Von dem formellen Ein
fluß des Erkenntnisses auf das zu Grunde liegende Rechtsverhältniß.
Consumirende Kraft des condemnatorischen Urtheils. Bedeutung der actio
judicati und der ihr von den Praktikern entgegengesetzten imploratio officii
judicis (S. 192—216).
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