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halte, die seither noch erflossenen und fernerhin kund
gemacht werdenden derley Verordnungen von Zeit zu
Zeit in Ergänzungsheften nachzutragen.
Dem vorgezeichneten Plane gemäß habe ich mich
nach Kräften bestrebt, vorzugsweise den Militärge
richten, zugleich aber auch allen uͤbrigen Justizbehöͤr
den, und den angehenden Rechtsgelehrten ein brauch
bares, die richtige und gerechte Anwendung der bür
gerlichen Gesetze foͤrderndes Huͤlfsbuch zu liefern. Viele
Zeit und Mühe habe ich diesem Zwecke gewidmet, mö
ge der Erfolg meinen gutgemeinten Absichten ent
sprechen.
Der Verfasser.
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