Volltext : Stüve, Johann Karl Bertram: Ueber die Lasten des Grundeigenthums und Verminderung derselben in Rücksicht auf das Königreich Hannover

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die  die  Wirkung  bestimmen  müssen.  Was  aber  Recht  und
Unrecht  in  diesen  Beziehungen  sey,  das  wird  freilich  nicht
an  dem  unmittelbar  bestehenden,  das  der  Richter  schützt,  abzumessen ¬
  seyn,  und  eben  so  wenig  an  allgemeinen  Grundsätzen;
sondern  an  der  Natur  und  der  Bestimmung  der  Leistungen  selbst.
Alle  jene  Leistungen  sind  entweder  vom  Staate  auf  die  Einzelnen
übergegangen,  oder  der  Einzelne  hat  solche  für  sich  stipulirt,  in
Bezug  auf  ein  sicheres  Verhältniß,  in  dem  er  zum  Staate  stand.
Je  nachdem  dieses  Verhältniß  auf  die  Leistung  selbst  größeren  oder
geringern  Einfluß  hatte,  je  nachdem  dasselbe  im  Laufe  der  Zeit
mehr  oder  minder  verloren  ist,  der  Staat  mehr  oder  minder
dasjenige,  was  sonst  der  Berechtigte  leistete,  von  dem  Verpflichteten ¬
  gefordert  hat,  wird  es  sich  ergeben,  ob  mit  Recht  oder  Unrecht
auf  jene  alten  Verhältnisse  Bezug  genommen  werde.  Eben
so  sind  alle  jene  Leistungen  aufgelegt  in  Rücksicht  auf  gewisse
Culturstufen,  auf  ein  Verhältniß  des  Werths  der  Dinge,  der
Kräfte  und  Einsichten  gegen  einander;  und  je  nachdem  diese
Culturstufe  verändert,  der  Werth  der  Dinge,  der  Kräfte  gestiegen
oder  gesunken,  die  Einsichten  vermehrt  sind,  wird  dieses  oder  jenes
verletzend  oder  billig  erscheinen,  das  ursprünglich  sehr  verschieden
zu  beurtheilen  war.  Alles  dieses  würde  in  Recht  und  Unrecht
gesondert,  bestimmt  und  klar  hervortreten,  wenn  der  Wechsel
der  Verhältnisse  plötzlich  eingetreten  wäre;  denn  niemand  kann  bezweifeln, ¬
  daß  jede  Leistung  unbillig  sey,  wenn  die  ursprünglich
verheißene  Gegenleistung  hinwegfällt.  Im  Leben  aber  sind  die
Verhältnisse  unendlich  weit  auseinandergerückt,  durch  allmäligen
Wechsel  wieder  verbunden,  durch  Uebergänge  aus  einer  Hand  in
die  andere  die  Mängel  dann  und  wann  ausgeglichen,  und  eine
klare  Erinnerung  dessen,  was  war  und  seyn  sollte,  nirgends
vorhanden.  Alle  willkürlichen  Verhältnisse  des  Menschen  zum
Menschen  werden  in  Rücksicht  auf  die  mannigfaltigen  Beziehungen
eingegangen,  unter  deren  Einflusse  wir  leben,  alle  werden  durch
Es  ist  dieses  ungediese ¬
  Beziehungen  bestimmt  und  verändert.
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