Full text: Zeitschrift für Rechtsgeschichte (Bd. 3 (1864))

Miscrlleir.

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er sein Pferd anbinden und in den Mayerhof gehen, und ihn
zu Händen nehmen, als ihn der Gürtel begreift, und mit den
Leib gefahren, als recht ist, und der Mayer dessgleichen mit
dem Gut.
Die vogtbaren Gut sind dem Vogt schuldig, wann ein
Röm. Kayser oder König zu Augsburg ist, jeder ein Fuder
Holz herein zu führen, und nicht länger dienen, als dass sie
des Nachts wider daheim seyen, und muss der Vogt das
Holz selbst bestellen. Ein jegliches der 18 Vogtbaren Güter
gibt auch 1 W oder 60 Pfenning Augsburger ein Herbst-
und ein Fassnacht-Hun, die 7 breitten höfflech geben jedes
2 Schaf Haber gestrichen, und die andern 11 Vogtbare Güter,
jedes 2 Schaff Haber Herren -Mass, den sie nicht weiter als
nach Augsburg zu führen schuldig seyn, wann wegen Kriegs
etc. der Haber etliche Jahr nicht gefordert würde, müssen
sie den Vogthabern auf den Holzmarkt nach Augsburg füh-
ren, und da 3 Stund rufen, ob jemand den Vogthaber haimen
wollte, und kommt niemand, so mögen sie den Vogthaber
niederschütten an einen Haufen, und zu jeglichen Schaff 6
Pfenning Augsburger Währung, wann diss die Armen leut so
thun, soll ihnen der Vogt ein Mahl und darzu Bier und
weiss Brod geben, gibt er ihnen das nicht, mögen sie die
Pfenninge innbehalten, davon gedachtermassen im Würths-
haus zehren und das übrige Geld zu dem Haber schütten.
Wer dem Vogt vogtbar ist, dem soll er zum Rechten helfen,
wann der Vogtmann das begehrt.
Ein jeder Hof zu Gerschhofen solle einem jeden Dorff
Vogt, der dann des Capitels Vogt oder ihr Amtmann ist,
vier Winter- und 4 Sommer-Garben geben, und darum solle
er uns den Eschhüten fürbieten, gen Burck bieten und was
man zu bieten hat im Dorff und wäre, dass er bey uns
haushäbig sässe, darum sizt er Steur und Bruck frey.
Die Dorf Gemeine solle einen Hirten bestallen. Dem
Grosshirten solle ein jeder Mayer jährl. 15 Laib und diesem
und dem kleinhirten jedem alle Bäch einen gewöhnlichen
Zelten geben.
So ein Uberwasser das Holz von der Brück führte,
zwischen Gerschhofen und Langwaid, sollen es die Mayer
wider herzu führen, doch dass man ihnen das zuweg bringe

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