Full text: Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 19 (1901))

344 Heinrich Schilling. Eheliche Nutznießung im B.G.B.
lagen des deutschen Rechtes am meisten entsprechende und darum recht
eigentlich deutsche Gestaltung des ehelichen Güterrechts erkannte und
dem Rechte der Gütereinheit durch seine Darstellung im System des
deutschen Privatrechts wie in seinen Abhandlungen wieder die ge-
bührende Stellung trotz aller entgegengesetzten Bestrebungen errang.
Mögen immerhin die Ausgangspunkte seiner Theorie anfechtbar, ja
unhaltbar sein, wie solches auch im Lause dieser Untersuchung zu Tage
getreten ist, die Anerkennung dürfen wir ihm nicht versagen, daß er es
war, der dem Rechte der Gütereinheit freie Bahn gebrochen hat und
daß es ohne ihn aller Voraussicht nach im Bürgerlichen Gesetzbuch
keine Heimstätte gesunden hätte. Wir erfüllen daher nur eine Pflicht
der Dankbarkeit, wenn wir hier Gerber's und seiner Verdienste um
das neue Reichsrecht gedenken.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer