Full text: Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 30 (1907))

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Otto Goldschmidt.

1848, 1858 (und 1870) näher zu betrachten. Die Lage der franzö
fischen Landwirtschaft, ihre Gliederung nach Produktionsart, Größe und
Rechtsformen des Besitzes, und endlich die Entwicklung des landwirt-
schaftlichen Genossenschaftswesens in Frankreich, die von derjenigen in
Deutschland abweicht, sind als Voraussetzungen der Agrar-Warrant-
gesetzgebung kurz zu schildern. Es wird sich dann zeigen, wie allmählich
das Bedürfnis nach einer dem Handelswarrant ähnlichen Einrichtung
bei den landwirtschaftlichen Produzenten erwacht ist, und wie dieser
Wunsch eine Bewegung ausgelöst hat, welche nach jahrelangem Tasten
und vielen Mißerfolgen schließlich in dem ersten Agrar-Warrantgesetz
von 1898 zum Erfolge geführt hat. Die Kritik des Gesetzes von
1898 leitet dann folgerichtig über zur Schilderung des wirtschaftlichen
und rechtlichen Inhalts des Gesetzes von 1906, der Hoffnungen und
Erwartungen, welche sich daran knüpfen.
Sind aus der vergleichenden Betrachtung des französischen Warrant-
rechts praktische Schlüffe für eine Ausgestaltung des deutschen Warrant-
wesens im Interesse der Landwirtschaft zu ziehen?
Die Erörterung dieser Frage soll den Gegenstand des letzten Teils
der Arbeit bilden.

Erster Teil.
Die Uorairslehmrgeir des lattdrrnrlschafllrche« Marrarrt
rechts irr Frankreich.
Erster Abschnitt.
Das allgemeine Warrantrecht (Handels-Warrantrecht)
in Frankreich.
§ 2.
Rechtliche Begriffsbestimmung des Warrant, insbesondere des
französischen. — Wirtschaftliche Eigentümlichkeit des französischen
Warrant (im Gegensatz zum englischen). — Wechselmätzige Färbung
des französischen Warrant (im Gegensatz zum englischen).
Juristische wie wirtschaftliche Begriffsbestimmungen haben das
gemeinsam, daß sie nur von relativer Bedeutung sind. Beider Geltung
kann nicht von Dauer sein. Sie verändern sich unter dem Einfluß
örtlicher und zeitlicher Entwicklungen, bald schneller, bald langsamer,
selbst innerhalb des gleichen Rechts- und Wirtschaftsgebietes eines Landes.

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