Full text: Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 30 (1907))

14. Die Einwirkung der durch den Besteller eines Bauwerks erfolgenden Veräußerung des Baugrundstücks auf den durch Vormerkung an dem Baugrundstück gesicherten Anspruch des Bauhandwerkers aus § 648 BGB.

11.

Die Einwirkung der durch den Gestelles eines Gauwerks
erfolgenden Veräußerung des Gaugrundstücks auf den
durch Vormerkung an dem Gaugrundstück geficherlen
Anspruch des Gauhandwerkers aus § 648 GGG.
Bon Referendar vr. Georg Hopmann in Köln.

In der Praxis pflegt man den Anspruch des Bauhandwerkers,
gemäß § 648 BGB. die Einräumung einer Sicherungshypothek für
seine Bauforderung an dem Baugrundstücke des Bestellers zu ver-
langen, durch Eintragung einer Vormerkung auch gegen eine Ver-
äußerung des Baugrundstücks seitens des Bestellers zu sichern. Auch
in den Urteilen höherer Gerichte tritt die Ansicht hervor, daß durch
die Eintragung einer solchen Vormerkung der Anspruch des Bau-
handwerkers aus § 648 BGB. gegen eine Veräußerung des Grund-
stücks und deren nachteilige Folgen geschützt werde, daß mithin der
Bauhandwerker auch nach der Übertragung des Eigentums an einen
Dritten die Einräumung einer Sicherungshypothek an Stelle der Vor-
merkung erwirken könne. Zwar wird dies nicht ausdrücklich erklärt,
sondern bei Entscheidung des gerade zur Beurteilung stehenden Streit-
punktes mehr als selbstverständlich stillschweigend vorausgesetzt. So
liegt diese Ansicht in einem Urteile des ReichsgerichtsZ und in einem
Urteile des Oberlandesgerichts Dresden^) der Entscheidung zu Grunde. In
der Literatur bekennen sich Oertmann,Dernburg^) undOberneck^)
*) Entsch. i. Zivilsachen Bd. 53 S. 28.
2) Mugdan u. Falkmann, Rechtspr. d. Oberlandesgerichte IV S. 237f.
2a) Recht der Schuldverhältnisse, 1906, zu 8 648, 4 b.
3) Bürgerl. Recht II 2, § 323III d.
4) Reichsgrundbuchrecht 1904, I S. 1000.

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