Full text: Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 29 (1906))

3. Das Vertrauensprinzip bei der Amortisationshypothek

1.
Das Vertrauensprinzip bei der Ämortifationshypothek.
Vom Privatdozenten vr. Anton Äoban in Graz.

Wohl mehr als die Hälfte aller im praktischen Leben vorkommenden
Hypotheken gehört zur Gattung der sogenannten Amortisationshypotheken.
In gewissen vereinbarten Terminen, gewöhnlich zugleich mit der Ent-
richtung der Zinsen, wird ein (meist auch nach Prozenten) bestimmter
Teil des Kapitals rückgezahlt und so die Forderung, für welche die
Hypothek bestellt ist, allmählich getilgt. Das häufige Vorkommen
solcher Amortisationshypotheken, deren sich hauptsächlich Kreditinstitute/)
nicht selten aber auch Privatpersonen bedienen, veranlaßte die deutsche
Gesetzgebung, dieser Form des Immobiliarkredites im Hypothekenbank-
gesetze vom 13. Juli 1899 (§§ 6, 16, 18 bis 21) besondere Vor-
schriften zu widmen.
Eine Frage ergibt sich aber hier, die weder im Gesetze ihre aus-
drückliche Lösung findet, noch, soweit ich sehe, bisher in der Literatur
erörtert wurde; es ist die Frage nach dem Eingreifen des Vertrauens-
prinzips bei Übertragung der Amortisationshypothek auf einen neuen
Gläubiger.
Im Grundbuche ist, um von einem praktischen Beispiele auszu-
gehen, eine derartige Hypothek für die Forderung von 100 000 ein-
getragen. Zu Beginn jedes Vierteljahres hat der Schuldner 1000
vom Kapitale abzuzahlen; die jährliche Amortisation beträgt also 4000.
i) Nach dem Berichte Harnier's (in der Deutschen Juristenzeitung vom
15. Juni 1905 S. 591) hat die kommunalständische Landeskreditkasse in Kassel
allein über 30 000 Amortisationsdarlehen ausstehen. Manche öffentliche Kredit-
institute, besonders Sparkassen, dürfen statutenmäßig ausschließlich nur gegen
Amortisationshypotheken Darlehen gewähren, so z. B. die steiermärkische Spar-
kasse in Graz.
Archiv für bürgerliches Recht. XXIX. Band.

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