Volltext: Archiv für bürgerliches Recht (Bd. 29 (1906))

16. Abhandlungen aus dem Internationalen Privatrecht : III. Abhandlung. Die Lehre vom ordre public

Abhandlungen ans dem Internationalen privatrecht
Von Pr. jur. jleter Klein in Bonn.

III. Abhandlung.
Die Lehre vom ordre public.*)

I. Teil.
Grundlegende Erörterungen.
I.
Vor ungefähr 60 Jahren definierte Savigny *) die Aufgabe
des Internationalen Privatrechts tote folgt: es muß erreicht werden,
„daß die Rechtsverhältnisse in Fällen der Kollision der Gesetze dieselbe
Beurteilung zu erfahren haben, ohne Unterschied, ob in diesem oder
jenem Lande das Urteil gesprochen wird".
*) Reiche Literaturangaben bei Kahn, Die Lehre vom ordre public (Pro-
hibitivgesetze), JheringJ. XXXIX 1 ff.; Pillet, Principes de droit international
prive, S. 279, 292, 312, 351—364, 367—428. - Speziell zu EG. z. BGB.
Art. 30 vgl. die bekannten Lehrbücher und Kommentare; siehe auch Meili,
das internationale Zivil- und Handelsrecht I 193 ff. 249—251, 290, 327; II
30—31, 54, 56, 83. 112, 135—136, 144—146, 147, 183—184, 228, 241—242,
263—264, 283, 288; derselbe, das internationale Zivilprozeßrecht, 40—42,
55—66, 60, 77, 83, 86, 89—93, 132, 181, 422-423, 442, 540—543, 549. —
Die österreichische Rechtsprechung hatte sich in neuerer Zeit mehrfach mit unserm
Problem auf dem Gebiete des Eherechts zu beschäftigen. Vgl. ÄstZBl. XXII
Nr. 13; XXIII Nr. 42. 272,-2, 127, 275; XXIV Nr. 282,-47, 48. 283, 382.
Gerade diese Erkenntnisse beweisen die Notwendigkeit einer Reform des gelten-
den österreichischen Eherechts.
0 Savigny, System des heutigen römischen Rechts VIII, 27.

Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer