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Ernst Mumm, Kaufmännische Schiedsgerichte.
Nach alledem scheint uns das Verlangen der Handelsangestellten,
mag es noch so oft und noch so laut vorgetragen werden, keine Be-
achtung zu verdienen. Unser Urtheil lautet vielmehr: Die Errichtung
von kaufmännischen Schiedsgerichten ist weder nothwendig,
noch auch nur wünschenswerth.
Nach der Niederschrift dieser Abhandlung ist die Frage nach der
Einführung kauftnännischer Schiedsgerichte wiederum im Reichstag
erörtert worden (am 22., 23. und 29. Januar 1902). Diesmal haben
die Regierungsvertreter: der Staatssekretär des Innern Graf von
Posadowsky-Wehner und der Direktor im Reichsamt des Innern
Caspar, die Erklärung abgegeben, dem Reichstage werde in naher
Zukunft ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden. Der Reichstag
hat seinerseits beschlossen, den Antrag Bassermann an eine Kommission
von 14 Mitgliedern zur Vorberathung zu überweisen.