Full text: Kritische Ueberschau der deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 6 (1859))

6.2. Urkunde über den Kauf einer Sklavin vom 20. März des Jahres 139 nach Chr.

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Neuentdeckte römische Urkunden.

D. eit.: ,,et eorum muras in dies triginta(i, was eben so
ausgelegt wird, als wäre hinzugefügt: ,,ex hac die:‘ g) Diese
Formel kommt eben so in Nr. II.—IV., und bekanntlich auch
in den Pandecten sehr oft vor, z. B. in L. 40. pr. cit. L.
53. §. 1. D. de o. et a. 44. 7. L. 126. §. 2. D. de V.
0. 45. 1. h) Alexander Gariccii? Ist dieser Alexander
der Sklave des Gariccius? oder, nach griechischer Bezeich-
nungsweise, der Sohn? In beiden Fällen ist doppelt erklär-
lich, warum der Bürge in der Unterschrift eigentlich als die
Hauptperson erscheint; denn der Sklave wurde civiliter gar
nicht verpflichtet und der Sohn, wenn er filius familias war,
konnte die exceptio Scti Macedoniani vorschützen. Wäre das
erste anzunehmen, dem auch der Name nicht entgegen steht, so
wäre bemerkenswerth daß auch ein Siegel des Sklaven vor-
kommt und dieser in der Beischrift ausdrücklich als der Schuld-
ner bezeichnet ist, obgleich er nur naturaliter verpflichtet seyn
konnte, i) Vielleicht Idem1! Gai. III. 116. Bemerkens-
werth ist daß hier kein fide rogavit und kein verwandter Aus-
druck vorausgeht, während jenes vor dem fide promisit nie
fehlt; die Frage: idem fide tua esse iiues ? ließ sich aber
nicht bequem durch ein Zeitwort charakteriflren. Ir) Albur-
num maius kommt auch in Nr. IV. als Vertragsort vor
und findet fich mehrmals theils in Abkürzung theils ganz
ausgeschrieben auch in den von Maßmann 1840 bekannt ge-
machten Siebenbürgischen Wachstafeln (Massmann, libellus
aurarius p. 109 fg.); es lag ohne Zweifel in Dacien; viel-
leicht das heutige Abrudbanya, in dessen Nähe der Fundort,
Vöröspatak, liegt. 1) Die Namen dieser Consuln (Q. Ju-
nius Rusticus und C. Vettius Aquilinus) weisen auf
das Jahr 915 d. St. oder 162 nach Christus; vergl. Al-
meloveen fasti cons. p. 139, wo jedoch der erste nicht als
zum zweitenmal Consul bezeichnet ist.
II. Artrunde über den Kauf einer Sklavin vom 20. Mär; des
Jahres 139 nach Lhr.
A. Recension von Detlefsen (S. 606 fg.)
p. 1. maximus batonis puellam nomine

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