18.
Der Schwurgerichtsstreit in Deutschland
Dr. Hermann Ortloff
XVII
Der Schwurgerichtsstreit in Deutschland*).
Es wird vielleicht nicht unwillkommen seyn, wenn hier eine ge-
drängte Uebersicht über den bekannten Streit über das Schwurgericht,
seit seinem Eingang in Deutschland, gegeben und zugleich eine kurze
Literärgeschichte, die sich unsres Wissens in der Neuzeit in keiner
Schrift über das Schwurgericht oder den Strafproceß vollstän-
dig**) vorfindet, eingeflochten wird.
tz. 1.
Die Idee, daß die Zurechnung eines Verbrechens, oder das
Urtheil über die Schuld einer Person an einer nach dem Straf-
gesetz strafbaren Handlung, nicht von rechtsgelehrten Richtern,
*) Wenn wir den obigen Aufsatz ausgenommen haben, so geschah dieß nicht
darum, weil wir mit demselben in seinen Grundgedanken und in seiner Aus-
führung vollkommen einverstanden sind. Wir sind vor allem nicht der Ansicht des
Vers., daß das Geschwornengericht mit dem monarchischen Principe unvereinbar sey,
wenn wir auch zugebeu, daß dasselbe vom politischen und nicht vom bloß juristischen
Standpunkte aus beurtheilt und gewürdigt werden müffe. Auch vermögen wir die
Art und Weise nicht zu billigen, in welcher der Vers, seine Gegner — die
Anhänger des Geschwornen-Jnstituts — behandelt; es fehlt ihr öfter die Ruhe
und Unbefangenhc'.t der Darstellung. Der Grund, welcher uns bestimmte der
Abhandlung unsere Spalten zu öffnen, liegt einerseits in der politischen Wich-
tigkeit der Sache und andererseits in dem Wunsche dadurch den Anstoß zu einer
Besprechung derselben von einem andern Standpunkte aus zu geben. Möge dieß
geschehen. Die Red.
**) Vollständig ist freilich die Uebersicht, die der Vers, bietet, auch nicht;
er hat einige gewichtige Stimmen über das Geschwornengericht, wie z.B.die spätern
Aeußerungen von Feuerbach, dann die von Rudhart, Mittermaier, Planck u. A. nicht
berücksichtigt, und wir können es als keine Ausgleichung betrachten, wenn dafür eine
Reihe von sogen, populären Schriften mit in Betracht gezogen ist. Die Red..
Kritische Ueberschau. VI. 26