Full text: Kritische Ueberschau der deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 6 (1859))

17. Das Hausgesetz der Grafen von Giech. Heraugeg. von v. Gerber

XVI.

Das Hausgeseh -er Vrasen von Viech.
Herausgeg. von v. Gerber.

Das Hausgesetz eines einzelnen Grafengeschlechtes, selbst wenn
man in demselben nicht-bloß die Anwendung bestehender Rechts-
regeln auf bestimmte Rechtsverhältnisse, sondern den Ausdruck
wirklicher Rechtsnormen erblickt, beherrscht doch jedenfalls nur einen
verhältnißmäßig so kleinen Kreis von Personen und Sachen, daß
es für die allgemeine deutsche Rechtsentwickelung kaum in Betracht
zu kommen scheint. Doch ist das eben nur ein täuschender Schein.
In einem solchen Hausgesetz wird sich immer mehr oder minder
deutlich die Vorstellung abspiegeln, welche das betreffende Geschlecht
von seiner Aufgabe und seiner gesummten Stellung sich macht,
und diese sey welche sie wolle, jedenfalls ist die ganze Nation daran
interessirt, wie jene aus der Geschichte uns überlieferten immer
noch machtvollen Faktoren unseres Staatslebens ihre Verhältnisse
erfassen und ordnen. Weht uns aber aus einem solchen Gesetze
ein Geist entgegen, in welchem wir ein richtiges Begreifen der
heutigen Situation unsers hohen Adels nach unserer Ansicht er-
kennen, so wird die Theilnahme für dasselbe um so größer werden,
je lebhafter Wunsch und Bedürfniß sind, das Stadium unbefrie-
digender Unsicherheit, in welchem die Verhältnisse des hohen Adels
schon allzulange schweben, zu einem Abschluß gebracht zu sehen,
der mit den Forderungen der Gegenwart, wie wir dieselben be-

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer