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Die Geschichte der Angelsachsen. In der Ursprache mit Uebersetzung, Erläuterung und einem antiquarischen Glossar, herausgegeben von Dr. Reinhold Schmid, Professor der Rechte zu Bern, zweite völlig umgearbeitete und vermehrte Auflage. Leipzig F. A. Brockhaus, 1858
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6) Die Geschichte der Angelsachsen. In der Ursprache mit
Uebersetzung, Erläuterung und einem antiquarischen Glossar, herausgegeben
von Dr. Reinhold Schinid, Professor der Rechte zu Bern, zweite
völlig umgearbeitete und vermehrte Auflage. Leipzig F. A. Brockhaus, 1858;
LXXXIV. li. 680 S. 8.
Vor vollen 26 Jahren erschien die erste Auflage des vor-
stehenden Werkes, oder vielmehr deren erster Theil, den Text der
Gesetze und deren Uebersetzung enthaltend; der zweite Theil, wel-
cher die alten lateinischen Uebersetzungen angelsächsischer Gesetze
bei Bromton, Auszüge aus den angelsächsischen Concilien, und
zumal die Erläuterung enthalten sollte, ist nämlich nie heraus-
gekommen. Statt diese alte Schuld einfach abzutragen, läßt nun der
verdiente und den Fachgenossen längst als der gründlichste Kenner
der angelsächsischen Rechtsgeschichte bekannte Herausgeber das ganze
Werk in einer vollständig neuen Bearbeitung erscheinen, und das
gelehrte Publicum hat allen Grund mit dieser Aenderung des ur-
sprünglichen Planes zufrieden zu seyn. Da nämlich die officielle
von der Record-Commisston veranstaltete Ausgabe erst eine Reihe
von Iahten nach der ersten Auflage desselben erschienen (1840),
und durch dieselbe der Tert der Gesetze sehr vielfältig berichtigt
worden ist, war in der That eine Ueberarbeitung des vordem ge-
lieferten Tertes nothwendig, wenn überhaupt an einen deutschen
statt an den kostspieligen und schwer zu beschaffenden englischen
Druck die versprochenen Erläuterungen sich anschließen sollten; es ist
dem Vers, sowohl als der Verlagshandlung zur hohen Ehre an-
zurechnen , daß beide sich willig zu einem solchen Opfer entschlossen.
— Es hat aber zunächst die dem Terte vorangeschickte Einleitung
eine wesentliche andere Gestalt genommen, als welche sie in der
ersten Ausgabe gezeigt hatte. Ausführlicher hatte dieselbe vordem
von den Ureinwohnern Britanniens, von der Geschichtsquelle der
Britten und den Gesetzen der Wälen, dann auch von den angel-
sächsischen Geschichtsquellen, den Sachsen und Angeln vor ihrer
Einwanderung nach Britannien, und den Grundzügen der angel-
sächsischen Verfassung gehandelt, dagegen von den Gesetzen der
Angelsachsen, sowie deren Handschriften und Ausgaben mir sehr
kurzen Bericht gegeben (S. LXXVIII—XCIV); jetzt sind jene
ersteren Erörterungen als hieher nicht gehörig uud in anderen
neueren Werken wenigstens einigermaßen erläutert weggelassen, da-