Full text: Kritische Ueberschau der deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 6 (1859))

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Kurze Anzeigen.

So „steht auch dolus für dolus und culpa, und hiermit zugleich
st a t t culpa" (S. 99). 3) Lata culpa bezeichnet, daß eine
culpa, welche an und für sich Widerrechtlichkeit nicht ist, doch als
solche anzusehen, also zuzurechnen, und somit dem dolus gleichzu-
stellen sey (S. 79 unt. 83. 113, vergl. S. 165 sg.). 4) Dili-
gentia ist die Sorgfalt, welche sich in positiver Thätigkeit zeigt;
wer zur diligentia verpflichtet ist, haftet nicht bloß für culpa in
laciendo, sondern auch für culpa in non faciendo (S. 158.
159). 5) Diligentia quam suis etc. bezeichnet nicht das Maß
von Sorgfalt, woran das Individuum gewohnt ist, sondern die
individuelle Leistungsfähigkeit (S. 196. 201. 202. 205).
Indem Ref. hiermit einen möglichst getreuen Bericht über den
Hauptinhalt der vorliegenden Schrift gegeben hat, muß er es dem
Leser überlassen, wenn es ihm wünschenswerth erscheinen sollte,
sich durch eigene Einsicht näher mit derselben bekannt zu machen.
Er selbst kann sich nur dahin aussprechen, daß er durch des
Verfassers Ausführungen nicht im mindesten weder an der herr-
schenden Ansicht irre gemacht, noch für die des Verfassers gewon-
nen worden ist. Auch im Einzelnen zeigen diese Ausführungen
manches Bedenkliche. So beruft sich der Verfasser zum Beweise
dafür, daß die Sorgfalt des guten Hausvaters kein brauchbarer
Maßstab sey, daraus daß die Hausväter Verschiedenes treiben, es
sich also jedenfalls nur darum handle, wie ein Hausvater gerade
dieser Kategorie, um den es sich eben handle, sich zu benehmen
pflege; nun aber zeige das Recht eine nicht undeutliche Mißbilli-
gung der Art und Weise, wie gewisse Classen es zu halten pfleg-
ten, z. B. die nautae, caupones. „Hiernach (sic) ist derpater-
fainilias als solcher uns unter der Hand entschwunden, und kann
für das Wie fleißig und aufmerksam, das er bestimmen sollte, wei-
ter nicht als Richtschnur dienen" (S. 136). Als wenn das Recht
deßwegen weniger die Sorgfalt eines guten Hausvaters verlangte,
weil die zu seiner Kategorie gehörigen Menschen gewöhnlich keine
guten Hausväter sind! In demselben Zusammenhang wird gel-
tend gemacht, daß ein guter Hausvater doch seinen Wein nicht
auslaufen lasse; das dürfe aber der Verkäufer, wenn der Käufer
den Wein nicht zur rechten Zeit abführe (S. 138). An den Ein-
» fluß des Verzuges hat der Vers., wie es scheint, nicht gedacht.
Sogleich aus der folgenden Seite wird daraus argumentirt, daß

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