12.
Zur Lehre von der Correalobligation
B. Windscheid
XI.
Jur Lehre von -er Correalobligation.
Girtanner, die Bürgschaft nach gemeinem Civilrecht S. 75—79. 397—402.
568 (1850. 1851).
Y. Savigny, das Obligationenrecht I. §. 16—27 (1851).
Brinz», kritische Blätter Nr. 4 (1853).
Bekker, die proceffualische Consumption §. 17 (1853).
Rückert, zur Theorie derCorrealobligattonen. Zeitschrift für Civilrecht undPro-
ceß N. F. XII 1 (1855).
v. Vangerow, Lehrbuch der Pandekten 6. Aufl. Z. 573 (1856).
Kuntze, die Obligatto rc. §. 30—57 (1856).
v. Helmolt, die Correalobligattonen (1857).
Stobbe, zur Geschichte des deutschen Vertragsrechtes S. 138—178 (1855).
Bluntschli, Staats- und Rechtsgeschichte der Stadt und Landschaft Zürichs
2. Aufl. II. S. 228—243 (1856).
Die Lehre von der Correalobligation ist in den letzten Jahren
der Gegenstand einer Reihe von Bearbeitungen geworden. Es
scheint an der Zeit, die Resultate derselben in einer übersichtlichen
Darstellung zusammenzufassen. Der nachfolgende Aufsatz will dieß
in der Weise versuchen, daß er sich, dem Zwecke dieser Zeitschrift
gemäß, mit Vermeidung der Detailfragen an die leitenden Gesichts-
punkte hält.
I.
Die herrschende Theorie setzt bekanntlich daö Wesen des Cor-
realverhältnisfes darein, daß bei demselben nicht bloß der Gläubi-
ger was er zu fordern hat, von Mehreren zu fordern habe, oder