138
Johann Adam von Seuffert.
Staatswissenschaften*), und siedelte im Mai 1816 an die Univer-
sität Würzburg über, wo der junge strebende Docent in rascher
Folge die höchste Stuft deS akademischen Lehramts errang (Pri-
vatdocent mit der Besugniß über Pandektett, Staatengeschichte und
bayerische Geschichte Vorlesungen zu halten, am 10 November 1816;
ErtraordinariuS für Geschichte, Pandekten, bayerisches Civilrecht,
am 27 Jul. 1817, in Folge eines ehrenvollen RuftS an die nie-
derländische Hochschule zu Gent; Ordinarius für die genannten Fä-
cher und außerdem für die Institutionen des römischen Rechts, am
21 Januar 1819).
Als Seuffert seine akademische Laufbahn antrat, waren der
Wissenschaft des Rechts zwei große Aufgaben vorgezeichnet: eine
historische, sofern es galt die Elemente des gemeinen Rechts in
ihrer geschichtlichen Entstehung und Entwicklung zu erforschen und
zu begreifen — und eine praktisch-dogmatische, welche in der ere-
getisch-systematischen Verarbeitung des geltenden Rechts und in der
Fortbildung desselben nach dem Rechtsbedürfniß. und der Rechts-
anschauung der Gegenwart beruht. — So weit Seuffert zu allen
Zeiten entfernt war die Nothwendigkeit und den Werth der histori-
schen Erforschung des Rechts zu perkennen, so ließ ihn doch seine
ganze geistige Anlage seinen Beruf mehr in der praktisch-dogmati-
schen Bearbeitung und Fortbildung des Rechts finden, und in
diesem Sinn hat Seuffert als Lehrer und Schriftsteller mit rastlo-
sem und erfolgreichem Eifer gewirkt.
Der juristische Lehrkkeis Seufferts umfaßte vornehmlich die
Vorlesungen über römisches Civilrecht, Pandekten und Institutio-
nen, über den Civilproceß in Verbindung mit dem Civilprakticum
und Relatorium; dank über das bayerische Civilrecht. — Seuffert
war seiner Zeit einer der gefeiertsten Lehrer des Rechts. Er ver-
einigte alle Gaben in seltenem Maße, welche den ausgezeichneten
Universitätslehrer ausmachen: Fülle und Gründlichkeit des juristi-
schen Wissens, getragen von einer gediegenen allgemeinen Geistes-
bildung; eine seltene Gabe des mündlichen Vortrags, volle Hinge-
bung an den Beruf; und vor allem jenes Feuer des Geistes,
welches sich, erwärmend und belebend dem Zuhörer mittheilt. So
legen denn auch Seuffert's ehemalige Schüler, zum Theil Männer
*) Habilitationsschrift: Ueber den volksthümlichen Weist in dem politischen
Leben der griechischen Freistaaten. Göttingen 1815.