3.
Abhandlungen
3.1.
Die Berufung im Strafverfahren und die St.P.O.
(Zweiter Beitrag.)
Von Schwarze
I.
Die Berufung im Strafverfahren und die Straf-
proceßordrmrrg.
Von Lchwarze.
ZweiLerBeitrag.
Der Verfasser hat bereits in dieser Zeitschfrift (Bd. XXXV
S. 385 fg.)*) sich ausführlich über die Gründe verbreitet, aus
welchen er das Verlangen nach Wiedereinführung der Berufung
für ein unberechtigtes erachtet. Dieselben sind von anderer Seite
theils gebilligt, theils angefochten worden. Die Frage selbst ist
vielfach wieder discutirt, und es ist durch diese Discussionen das
Material für die Beantwortung der Frage wesentlich bereichert
worden.
Auf dem Reichstage waren bekanntlich von den Abgeord-
neten Munkel und Lenz mann, sowie von dem Abgeordneten
Dr. P. Reichensperger (Olpe) Gesetzesentwüfe, in denen die
Berufung gegen die erstinstanzlichen Urtheile der Strafkammern
nachgelassen wird, eingebracht worden**). Dieselben haben im
Reichstage nur die erste Lesung passirt, worauf sie einer Com-
mission zur Vorberathung überwiesen worden find***). Die
Commission ist zwar in die Berathung der Entwürfe eingetreten,
*) Auch in besonderem Abdrucke als selbstständige Brochüre erschienen.
**) Beide Entwürfe sind im Anhänge mitgetheilt. Der frühere
Entwurf des Abgeordneten Munkel (vgl. diese Zeitschrift Bd. XXXIV
S. 636 fg.) ist wesentlich modisicirt und verbessert worden.
***) Reichstagsverhandlungen 1884, S. 392 fg.
Trr Gerichitzsaal. XXXVII. Band.
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