Metadaten : Ziegler, Johann Friedrich: Ueber Gewerbefreiheit und deren Folgen

70
Wie  ist  aber  auch  ein  anderer  Erfolg  zu  erwarten, =
  wenn  angehende  Meister  ohne  die  nötigen  Eigenschaften ¬
  und  unentbehrlichen  Erforderniße,  blos  durch
den  schmeichelnden  Ruf  der  Freiheit  aus  dem  Gesellenstande ¬
  herausgelockt,  ohne  Material=Vorräthe,
schnell  Waaren=Vorräthe  herstellen  und  diese,  um  Absatz =
  zu  erlangen,  wohlfeil  verkaufen,  aber  doch  dabei
gewinnen  wollen?  Wenn  Meubleshändler,  deren  Hand
vielleicht  nie  einen  Hobel  oder  eine  Säge  berührt
hat,  die  früher  ihre  Waaren  nicht  anders  als  von
wirklichen  Meistern,  die  ihnen  nach  den  Innungsgesetzen, ¬
  für  die  Solidität  der  Arbeit  verhaftet  blieben,
entnahmen,  jezt  diese  Waaren  von  angenommenen
Gesellen,  denen  der  Gewinn  eines  höhern  Lohnes  einziges -
  Motiv  und  die  Beschaffenheit  des  Materials
gleichgültig  ist,  bearbeiten  laßen,  von  welchen  sie  keine
Bürgschaft  für  die  Solididät  ihrer  Arbeit  fordern  und
daher  auch  selbst  keine  geben  können?  Was  aber  hier
von  Tischler=Arbeiten  gesagt  ist,  findet  auf  alle
übrige  Fabrikate  verhältnißmäßige  Anwendung.
So  wie  aber  durch  Unsicherheit  der  Nahrung  der
Mittelstand  zwischen  den  ganz  Reichen  und  ganz  Armen, =
  nach  den  obigen  Darstellungen,  nach  und  nach
verloren  gehen  und  die  Hauptsumme  der  Staatsbewohner ¬
  in  Armuth  versinken  muß,  je  mehr  der  Gewerbetreibende ¬
  durch  Ueberfluß  an  Fabrikaten  von  allen =
  Seiten  und  Mangel  an  Abnahme  dürftiger  wird
und  je  weiter  er  sich  eben  dadurch  aus  der  Zahl  der
Abnehmer  entfernt  und  endlich  zur  Zahl  der  Verarm=
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer