Full text: Deutsche Juristen-Zeitung (Jg. 18 (1913))

25.3.2. Rückgang der Jura Studierenden an den deutschen Universitäten

25.4. Vermischtes

25.4.1. An unsere Abonnenten

25.4.2. Brief aus Thüringen

25.4.3. Aus der Berliner juristischen Fakultät

25.4.4. Zu den Beschlüssen des 21. deutschen Anwaltstages zu Breslau

1249

XVIII. Jahrg. Deutsche Juristen-Zeitung. 1913 Nr. 20.

1250

ihre Zahl betrug 1583 gegen 1570 ij. 1911 und 1476i. J. 1910,
nachdem sie sich i. J. 1909 allerdings auf 1583 belaufen hatte.
In Strafsachen sind 366 Revisionen und 558 Beschwerden
anhängig geworden gegen 355 und 575 im Jahre 1911.
Rückgang der Jura Studierenden an den deut-
schen Universitäten. Im Sommersemester 1913 betrug
die Zahl der Jura Studierenden 10 396 gegen 11 087 im
Sommersemester 1912 und 11 023 im Sommersemester
1911. Nachdem also von 1911 zu 1912 noch eine kleine
Zunahme um 64 erfolgt war, ergibt sich für 1913 ein ver-
hältnismäßig recht erheblicher Rückgang um 691 oder
6,5 %• Das Wintersemester 1912/13 hatte 10 596 Jura
Studierende gehabt gegenüber 10 816 im Wintersemester
1911/12, so daß schon damals eine Abnahme um 220 er-
folgt war. Man kann im Interesse der Zukunft unserer
jungen Juristen nur wünschen, daß der Andrang zur
juristischen Laufbahn dauernd nachläßt. Ausländer be-
fanden sich unter den Jura Studierenden im letzten Se-
mester 409 gegen 426 im Jahre 1912. Also auch hier
macht sich ein Rückgang um 17 oder 4% bemerkbar.

Vermischtes.
An unsere Abonnenten. Dieser Nummer liegt
für unsere Abonnenten unentgeltlich bei: die von
Oberlandesgerichtsrat Dr. Winter, Stettin, bearbeitete
33. Spruchsammlung der Deutschen Juristen-
Zeitung zu den wichtigsten Reichszivilgesetzen
für das Jahr 1912.
Schriftleitung — Verlag.

Brief aus Thüringen. Seit 1. Okt. 1912 ist das
Thüringer Oberverwaltung ge rieht tätig, seit dem
1. Juli 1913 ist es außer für Weimar-Eisenach, Altenburg,
Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen
auch für Koburg-Gotha zuständig. Die Geschäftsordnung
trifft für das Verfahren wichtige Bestimmungen. Besonders
bemerkenswert ist die Regelung des Eidesbeweises. Die
eidliche Vernehmung einer Partei ist zugelassen. Auch
dem Eide der Partei gegenüber gilt freie Be weis Würdigung.
Diese dem österreichischen Verfahren nachgebildete Neue-
rung, die Befreiung von der starren Eidesnorm und die
Beseitigung der formalen Beweiskraft des Eides entspricht
dem, was weite Kreise für den bürgerlichen Prozeß ersehnen,
was auch jüngst der deutsche Richtertag gefordert hat.
Möge die Neuerung bei der Reform des Zivilprozesses
Beachtung finden.
Angelegenheiten von weittragender Bedeutung haben
bereits das OVG. beschäftigt, so das Vorschlagsrecht des
Schulkuratoriums gegenüber dem Gemeinderat, die Unter-
haltspflicht der Stadt bei Straßen, die nicht übernommen
sind, aber dem Verkehr dienen, die Befugnis der Polizei,
Gedächtnisreden von Laien in Friedhofskapellen zu ver-
bieten, die noch schwebende Angelegenheit des Jesusfest-
spiels des verstorbenen Dichters Weiser. Seine Recht-
sprechung ist schon jetzt ein wichtiger Faktor im Verwal-
tungsleben der thüringischen Staaten.
Die Rudolstädter Regierung ist schließlich doch
noch mit der sozialdemokratischen Landtagsmehr-
heit fertig geworden. Zwar mußte sie das Teuerungs-
gesetz außer Kraft setzen, und der Landtag konnte es nicht
übers Herz bringen, die Gehälter der Geistlichen zu er-
höhen. Aufgebessert sind aber die Gehälter der Staats-
beamten; der Etat, ein neues Einkommensteuergesetz und
ein Gesetz, das die Zerschlagung von Grundstücken durch
Güterschlächter einschränken soll, sind zustande gekommen.
Das ist ein beachtenswerter Erfolg.

Der Gefahr einer sozialdemokratischen Mehrheit vor-
zubeugen, war der Zweck der Wahlrechtsänderungen
in Reuß ä. L. und j. L. Reuß ä. L., das übrigens als
erster Staat im Reich eine Junggesellensteuer eingeführt
hat, zeigte in seinem Landtag schon früher eine Mischung
von Ober- und Unterhaus. Jetzt ist der Oberhauscharakter
verstärkt. Zu den 3 vom Landesherrn Ernannten und den
2 vom Landbesitz Gewählten treten neu hinzu die Bürger-
meister von Greiz und Zeulenroda und ein von den Ge-
meindevorstehern des Landes gewähltes Mitglied. Selbst
wenn die 7 aus allgemeinen Wahlen hervorgehenden Ab-
geordneten, für die jetzt die direkte Wahl eingeführt ist,
sämtlich Sozialdemokraten sein sollten, ist dadurch die
bürgerliche Mehrheit gesichert. Dasselbe gilt von Reuß j. L.,
dessen Landtag übrigens auch Anklänge eines Oberhauses
hat. Der fürstliche Besitzer des Reuß-Köstritzer Paragiums
hat Sitz und Stimme, und 3 Abgeordnete werden, wie in
Weimar-Eisenach, von den Höchstbesteuerten gewählt
(früher über 5000 M., jetzt über 7500 M., in Weimar über
3000 M. Einkommen). Für die übrigen 17 (früher 12)
Abgeordneten gilt jetzt nach dem Vorgang Sachsens das
Pluralwahlrecht mit höchstens 4 Zusatzstimmen bei größerem
Einkommen, Grundbesitz, selbständigem Gewerbe, höherem
Alter und höherer Bildung. Sollte das Pluralwahlrecht
nicht auch für Preußen der beste Weg sein, aus der Wahl-
rechtsbedrängnis herauszukommen?
Abgesehen von Rudolstadt, haben auch Reuß ä. L. und
j. L. die Gehaltsfrage gefördert. Reuß ä. L. hat die
Witwenpension von V5 auf 1/i des Diensteinkommens er-
höht. Reuß j. L. hat die vierjährigen Besoldungsstufen
auf dreijährige gekürzt. InThüringen hat nur noch Reuß ä.L.
vierjährige Besoldungsstufen. Es ist zu hoffen, daß es auch
bald dreijährige Stufen erhält.
Zum Schluß sei noch der 2. Jenaer Fortbildungs-
kurs erwähnt. Unter den 355 Teilnehmern herrschte all-
gemeine Befriedigung über das Gebotene. Der Beweis ist
erbracht, daß bei dem ersten Kurs nicht nur der Reiz der
Neuheit die Scharen der Teilnehmer heranzog, sondern daß
ein dauerndes und dringendes Bedürfnis vorhanden ist.
Dankenswert ist das Interesse, das die meisten thüringischen
Regierungen zeigen, indem sie den Beamten die Teilnahme
erleichtern. Die Früchte werden dem Gesamtwohl zugute
kommen.

Aus der Berliner juristischen Fakultät. Wir
erfahren, daß die durch Hellwigs allzu frühes Ableben
freigewordene Professur in der Berliner Fakultät aller
Voraussicht nach erst zu Ostern wieder besetzt werden
wird. Für die von Hellwig für das bevorstehende Winter-
semester angekündigten Vorlesungen wird aber Ersatz ge-
schaffen werden. Die Vorlesung über den Allgemeinen Teil
des bürgerlichen Rechts hat Geh. Rat, Prof. Dr. Seckel, die
Vorlesung über Zivilprozeßrecht Teil I Geh. Rat, Prof. Dr.
Köhler, das Zivilprozeßpraktikum Prof. Dr. Goldschmidt
übernommen. — Dr. Mutschmann, der die Kurse zur
sprachlichen Einführung in die Quellen des römischen Rechts
hielt, ist als aord. Prof, nach Königsberg berufen. An seine
Stelle als Leiter jener Kurse tritt Prof. Dr. Paul M. Meyer.

Zu den Beschlüssen des 21. Deutschen Anwalts-
tages zu Breslau. Durch ein Mißverständnis des Unter-
zeichneten Berichterstatters sind die zum Thema „Wahr-
heitsermittelung im Zivilprozeß“ gefaßten Beschlüsse nicht
ganz vollständig wiedergegeben worden.
Außer den bereits S. 1180 d. Bl. vollständig mitge-
teilten Beschlüssen zu 1—5 sind noch folgende weitere
gefaßt worden:

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