18.4.
Vermischtes
18.4.1.
Entgegnung
18.4.2.
Geburtstage berühmter Juristen: Edgar Loening, Ferdinand Frensdorff, Richard Schröder
18.4.3.
70. Geburtstag von Lothar v. Seuffert
(MinistR. Dr. Meyer)
793
XVIII. Jahrg. Deutsche Juristen-Zeitung. 1913 Nr. 12.
794
Jahr |
Die Prüfu abgelegt |
ng haben bestanden |
Dari mit Aus- zeichnung |
unter mit Gut |
1911 |
2069 |
1441 |
10 |
194 |
1910 |
2118 |
1508 |
5 |
227 |
1909 |
2089 |
1475 |
13 |
238 |
1908 |
2362 |
1679 |
16 |
223 |
1907 |
2257 |
1604 |
14 |
210 |
1906 |
2312 |
1727 |
13 |
242 |
1905 |
2020 |
1503 |
12 |
201 |
1904 |
1994 |
1460 |
15 |
198 |
Hiernach ist im Jahre 1911 ein Rückgang der Kandi-
daten, welche die Prüfung abgelegt haben, um 49 erfolgt,
und die Ziffer war kleiner als in einem der voraufgegangenen
fünf Jahre. Die Zahl der Bestandenen hat sich um 67 ver-
mindert und ist hinter der aller voraufgegangenen Jahre
bis 1904 zurückgeblieben. Die Prüfung nicht bestanden
haben 628 Kandidaten gegen 610 i. J. 1910 und 614 i. J.
1909. Der Prozentsatz der Nichtbestandenen war mit 30,4
so hoch wie nie zuvor. Im Jahre 1910 hatte er 28,8, i. J.
1909 29,4, i. J. 1908 und 1907 je 28,9, i. J. 1906 25,3
i. J. 1905 25,6 und i. J. 1904 26,8 betragen. Der Prozentsatz
der mit einem mehr als ausreichenden Zeugnis Be-
standenen ist in entschiedenem Rückgänge; i. J. 1909 hatte
er 17,0 betragen; i. J. 1910 sank er auf 15,4 und i. J. 1909
belief er sich nur noch auf 14,2.
Vermischtes.
Zu der Erklärung auf S. 684 dieses Blattes werden
wir um die Aufnahme folgender Entgegnung ersucht:
Hätte der Heir Oberlandesgerichtspräsident in Colmar
seinerzeit den Herrn Abg. Dr. Spahn benachrichtigt, daß
die ihm gewordene Information falsch sei, so wäre diese
Mitteilung unverzüglich an die zuständige Stelle, den
Reichstag, gebracht worden. Irren ist menschlich. Der
Zuverlässigkeit seiner Information zu mißtrauen, hatte aber
der Abg. Spahn keinen Anlaß, nachdem das Mitglied des
Colmarer Senats, Dr. Vogt, in der Deutschen Richter-
zeitung von 1912 auf Seite 315 von „besonderen Schwierig-
keiten bei den Entscheidungen“, vom „ungewohnten“, auf
Seite 397 vom „neuen Rechtsgebiete“ gesprochen hatte.
Charaktereigenschaften der Beamten sind nicht bemängelt
in Frage steht die Richtigkeit einzelner Entscheidungen.
Auf sie einzugehen lohnt sich nicht; jedem Unbefangenen
genügt, daß der Reichstag mit unter dem Eindrücke
Colmarer Entscheidungen ablehnen wird, die Prüfung der
Legitimation seiner Mitglieder einem Wahlprüfungsgerichts-
hof anzuvertrauen.
Geburtstage berühmter Juristen. Edgar Lü-
ning feiert am 14. Juni 1913 den siebzigsten Jahres-
tag seiner Geburt. Er gehört zu den Berühmtheiten der
Universität Halle und nimmt eine hochangesehene Stellung
als Lehrer des Staats-, Verwaltungs- und Kirchenrechts
ein. Durch seine „Geschichte des Deutschen Kirchen-
rechts“ (2 Bde. 1878) hat er die Kenntnis der Kirchen-
verfassung der fränkischen Zeit in vielen Punkten gefördert,
dann aber seine wissenschaftliche Tätigkeit dem Staats-
und Verwaltungsrecht zu gewendet und namentlich das
letztere durch sein Lehrbuch des deutschen Verwaltungs-
rechts (Leipzig 1884) und durch eine überaus große Zahl
von Abhandlungen und Monographien in dankenswertester
Weise bearbeitet. Alle seine Schriften sind durch gründ-
lichste Kenntnis der Quellen und Literatur und durch vor-
zügliche Klarheit der Darstellung ausgezeichnet. Als lang-
jähriges Mitglied des Herrenhauses hat er auch an der Fort-
bildung des Rechts teilgenommen und in vielen Aufsätzen
auch in unserer DJZ., dazu beigetragen. Er tritt in das
achte Jahrzehnt seines Lebens in ungeminderter Geistes-
frische und Arbeitskraft ein; möge er es ebenso vollenden!
Ferdinand Frensdorff vollendet am 17, Juni 1913
sein achtzigstes Lebensjahr; sein Name ist mit der
Göttinger juristischen Fakultät, welcher er seit 1860 als
Privatdozent, außerordentlicher und ordentlicher Professor
ununterbrochen angehört hat, auf das engste verknüpft.
Seine Arbeiten betreffen die Deutsche Rechtsgeschichte
und sind durch große Gründlichkeit und Zuverlässigkeit
ausgezeichnet. Seine im Jahre 1861 erschienene Ha-
bilitationsschrift über die Stadt- und Gerichtsverfassung
Lübecks im 12. und 13. Jahrhundert zeigte bereits diese
Eigenschaften und erwarb sich allgemeinste Anerkennung
bei den Germanisten. Das hanseatische Recht und die
Geschichte der Universität Göttingen waren lange Zeit die
Hauptgebiete seiner wissenschaftlichen Studien, doch blieben
die letzteren nicht darauf beschränkt. Im Jahre 1892 ver-
öffentlichte er eine vorzügliche Abhandlung über „die Auf-
nahme des allgemeinen Wahlrechts in das öffentliche Recht
Deutschlands“. Auf Frensdorffs, der Ehrendoktor der philo-
sophischen Fakultät in Erlangen ist, bescheidenes und zurück-
haltendes Wesen paßt der Spruch plus etre que paraitre.
Richard Schröder, geboren am 19. Juni 1838, der
also 75 Jahre alt wird, ist einer der berühmtesten
Germanisten Deutschlands; er ist seit 1888 Professor des
deutschen Rechts in Heidelberg, nachdem er vorher den
Lehrstuhl für deutsches Recht in Bonn, Würzburg, Straß-
burg und Göttingen eingenommen hatte. Seinem Fleiß
und seiner Arbeitskraft ist eine große Zahl hervorragender
Forschungen auf dem Gebiet der deutschen Rechtsgeschichte
zu verdanken, welche teils als selbständige Bücher, teils
in vielen Zeitschriften, namentlich in der germanist. Ab-
teilung der Savigny-Zeitschrift, veröffentlicht worden sind.
Sie alle, oder auch nur die wichtigsten hier zu nennen,
ist nicht möglich; sie betreffen die verschiedensten Perioden
und Zweige des großen Gebiets des deutschen Rechts.
Sein Hauptwerk ist sein Lehrbuch der deutschen Rechts-
geschichte, welches durch Vollständigkeit, Reichhaltigkeit,
Gründlichkeit und weise Maßhaltung hinsichtlich des Um-
fangs alle anderen zusammenfassenden Darstellungen der
d. Rechtsgeschichte weit überragt und zu den glänzendsten
Erscheinungen der deutschen Rechtsliteratur gehört. Ein
besonderes Interesse hat Schröder auch der Herausgabe
germanistischer Rechtsquellen zugewendet, drei Bände
(5—7) der von Jac. Grimm begonnenen Sammlung von
Weistümern selbst herausgegeben und die Herausgabe von
Stadtrechten des Mittelalters veranlaßt und gefördert. Möge
seine fruchtbare Arbeitskraft noch lange der deutschen
Rechtswissenschaft erhalten bleiben und es dem Jubilar
vergönnt sein, die Fertigstellung des Wörterbuches der
deutschen Rechtssprache, dessen Leitung ihm die Berliner
Akademie der Wissenschaften übertragen hat, (vgl. 1911,
S. 265 d. Bl.) noch gesichert zu sehen.
Lothar von Seuffert vollendet am 15. Juni sein
70. Lebensjahr. Er entstammt einer berühmten bayerischen
Juristenfamilie. Geboren am 15. Juni 1843 in Würzburg,
wurde er am 16. Dez. 1872 Staatsanwaltschaftssubstitut am
LG. Augsburg und gehörte dann als Schriftführer der
Kommission an, welche die Reichsjustizgesetze zu ent-
werfen hatte. Nachdem er am 5. April 1876 ord. Prof,
an der Univ. Gießen geworden, führte ihn sein Weg über
Greifswald, Erlangen, Würzburg nach München. L. von
Seuffert ist seit 1. Aug. 1895 eine der Zierden der Mün-
chener Juristenfakultät. Seine Autorität, vor allem auf dem