17.9.5.
Fritsch, Eisenbahngesetzgebung, 2. Aufl.
(Wirkl. Geh. R., Prof. Dr. v. d. Leyen)
17.9.6.
Zeitungsrecht. Bd. V: Preßstrafrecht
(JR. Dr. Fuld)
17.9.7.
Reichardt, Lehrbuch des Strafrechts
(Geh. JR. Dr. von Feilitsch)
17.9.8.
Reidnitz, Die G. m. b. H. in der Rechtsprechung seit 1892
(JR. Dr. Liebmann)
17.9.9.
Stier-Somlo, Gewerbeordnung
(KGR. Dr. Kleine)
XVIII. Jahrg. Deutsche Juristen-Zeitung. 1913 Nr. 11.
708
707
und ist ein zuverlässiger und vollständiger Berater über
die in Betracht kommenden verwickelten Fragen.
Justizrat Bitta, Breslau.
Die Q. m. b. H, in der Rechtsprechung der deut-
schen Gerichte seit 1892, Bearbeitet von Georg
Reidnitz. 1912. Köln, Verlag der Zentrale f. G. m.
b. H. Dr. Otto Schmidt.
Der Verl, hat in derselben Weise, wie er die Be-
steuerung der G. m. b. H. und der Aktiengesellschaften
bearbeitet hat (vgl. S. 236, 1912 d. Bl.), nunmehr auch die
in den verschiedenen zahlreichen Sammlungen und Zeit-
schriften veröffentlichten reichs- und obergerichtlichen Ent-
scheidungen über das Recht der G. m. b. H. geordnet.
Aus 490 Urteilen des Reichsgerichts und der Oberlandes-
gerichte sind 789 „Rechtssprüche“ formuliert, der großen
Mehrzahl auch die Begründung in vereinfachter, jedoch
überall verständlicher Form beigefügt und unter die ein-
zelnen Gesetzesparagraphen gebracht worden. Anderer-
seits enthält sich der Verf. jeder kritischen Beleuchtung.
Die Bearbeitung in dieser Weise ist ein wertvolles Hilfs-
mittel auf dem Gebiete des Spezialgesetzes, insofern, als
ein Nachschlagewerk geschaffen wurde, in welchem die
Rechtsprechung zu jeder einzelnen gesetzlichen Bestimmung
übersichtlich zusammengestellt ist, und Zitate, die sich in der
Literatur, namentlich in den Kommentaren oder in der
Rechtsprechung vorfinden, rasch kontrolliert werden können.
Zur leichteren Auffindung dienen rreben einem Inhalts-
verzeichnis, welches nach der Legalordnung des Gesetzes
die Titel für die einzelnen Rechtssprüche enthält, ein
chronologisches Verzeichnis der Entscheidungen, ein Re-
gister aller angeführten Gesetze und ein ausführliches
alphabetisches Register, so daß die Benutzung des Buches
von den verschiedensten Gesichtspunkten aus möglich ist.
Bei der Vollständigkeit des Materials darf die Hoffnung
des Verfassers, das Werk werde sich „als brauchbare Er-
gänzung jedes Kommentars bewähren“, als erfüllt ange-
nommen werden.
Justizrat Dr. Liebmann, Frankfurt a. M.
Strafrecht und -Prozefs.
Kurzgefaßtes Lehrbuch des deutschen Strafrechts
von Oberregierungsrat Dr. C. Re ich ar dt. 1912. Karls-
ruhe, Lang. Geb. 9 M.
Ohne den Anspruch zu erheben, neue wissenschaft-
liche Wahrheiten zu verkünden, will das Buch, wie es in
der Vorrede heißt, die geltenden Lehren im wesentlichen
im Sinne des Reichsgerichts zusammenfassen und der
studierenden Jugend vermitteln. In diesen selbstgesteckten
Grenzen erfüllt es auch seinen Zweck. Die Darstellung
ist klar und zuverlässig. Die Anmerkungen bezeugen, daß
der Verf. sich gegenüber der herrschenden Praxis die
eigene Meinung zu wahren weiß. Der Vorentwurf zum
Strafgesetzbuch wird fortlaufend verwertet. Abgesehen von
Reichsgerichtsentscheidungen finden sich literarische Hin-
weise nur spärlich. So kann zwar dem Werke die Brauch-
barkeit zu einer ersten Umschau im Strafrecht und zu
Examenszwecken nicht abgesprochen werden, ob aber ein
dringendes Bedürfnis für sein Erscheinen bestand, läßt sich
trotz des regen Interesses, das jetzt das Strafrecht erweckt,
vielleicht bezweifeln.
Geh. Justizrat Dr. von Feilitsch, Dresden.
Das deutsche Zeitungsrecht in Einzeldarstellungen.
Herausg. vom Verein Deutscher Zeitungsverleger.
Band V. Das Preßstrafrecht. 1912. Magdeburg,
Verein Deutscher Zeitungsverleger. Geb. 6 M.
Als weiterer Band des Sammelwerkes ist die syste-
matische Behandlung der strafrechtlichen Vorschriften er-
schienen, die sich auf die Presse beziehen (StrGB.,
WettbewGes., StrPO. usw.). Bei der Darstellung war das
Bedürfnis der Verleger, Redakteure und Journalisten maß-
geblich; dem entspricht die regelmäßig erschöpfende Be-
rücksichtigung der Rechtsprechung und die Erläuterung
der gesetzlichen Bestimmungen durch Beispiele. Auch zu
der aktuell gewordenen Frage, ob § 223 StrGB. gegen-
über der Presse zur Anwendung kommen kann, wird
Stellung genommen (S. 117), übereinstimmend mit der
allgemeinen Meinung in verneinendem Sinne. Recht aus-
führlich ist die Darstellung des § 193 StrGB. und der Er-
gebnisse der Rechtsprechung bez. des „berechtigten Inter-
esses“, der crux der Pressemenschen.
Justizrat Dr. Fuld, Mainz.
Staats- und Verwaltungsrecht. Völkerrecht.
Handbuch der Eisenbahngesetzgebung in Preußen
und dem Deutschen Reiche. Von Wir kl. Geh. Ober-
regierungsrat K. Fritsch. 2., umgearb. Auflage. 1912.
Berlin, Springer. Geb. 19 M.
Die 1. Auflage ist im Jahre 1906 erschienen, zugleich
als Bd. XIX des — inzwischen nicht fortgeführten —
Handbuchs der Gesetzgebung in Preußen und im Deutschen
Reich. Die 2. Auflage unterscheidet sich von der ersten
äußerlich durch ein etwas größeres, aber bequemeres, hand-
licheres Format. Die Seiten sind hauptsächlich dadurch,
ferner durch Streichungen, Kürzungen und andere An-
ordnung einzelner Abschnitte um beinahe 400 vermindert
worden. Das Buch beginnt mit Allgemeinen Bestimmungen
(Grundlagen des Reichsrechts und des preußischen Eisen-
bahn- und Kleinbahnrechts). Es folgen: Die Verwaltung
der Staatseisenbahnen und die Staatsaufsicht über die Privat-
bahnen, die Verhältnisse der Beamten und Arbeiter, die
Finanzen und Steuern, der Eisenbahnbau, -Betrieb und
Verkehr, die Verpflichtungen der Eisenbahnen im Interesse
der Landesverteidigung, des Post-, Telegraphen- und Zoll-
wesens, und endlich die Bestimmungen der Handelsver-
träge über Eisenbahnangelegenheiten. Die Anordnung ist
eine sehr übersichtliche. Der Text enthält die Gesetze,
und in anderem Druck die Ausführungsbestimmungen zu
diesen, ferner, wiederum äußerlich besonders gekenn-
zeichnet, Ergänzungsbestimmungen der Eisenbahnen (vgl.
z. B. Abschnitt VII: Handelsgesetzbuch, Eisenbahnver-
kehrsordnung, Deutscher Eisenbahntarif). In den Anmer-
kungen befinden sich kurze, aber erschöpfende Hinweise
und Erläuterungen aus der Fachliteratur, besonders der
Rechtsprechung. Die neue Auflage schließt in dem Nach-
trag ab mit März 1912. Die 1. Aufl. war für die Eisen-
bahnen ein geradezu unentbehrliches Hilfsmittel geworden.
Das Werk ist mit einer bewundernswürdigen Gewissen-
haftigkeit und erstaunlichem Fleiß gearbeitet. Es läßt
niemals im Stich. Eine wahre Musterleistung ist das
63 Seiten umfassende alphabetische Sachverzeichnis, das
die Benutzung sehr erleichtert. Die 2. Aufl. wird sich
gewiß ebensoviel Freunde erwerben, sie dürfte insbesondere
aber auch in den Bibliotheken, auf den Schreibtischen der
Gerichte, der vielen wirtschaftlichen Körperschaften und
kaufmännischen Unternehmungen nicht fehlen, die täglich
mit den Eisenbahnen zu tun haben.
Wir kl. Geh. Rat, ord. Honorarprofessor Dr. A. v. der Leyen,
Berlin.
Gewerbeordnung für das Deutsche Reich. Mit
Novellen, Ausführungsbestimmungen und Nebengesetzen
erläutert von Prof. Dr. F. Stier-Somlo. 1912. Mann-
heim, Bensheimer. Geb. M. 7,50.
Nach einer geschichtlichen Einleitung und einem Ueber-
blick über den Inhalt der GewO, erläutert Verf. dieses
Gesetz auf 888 S. In einem Anhänge sind ferner die
Texte der Gesetze, betr. das Pfandleihgewerbe v. 17. März
1881, betr. die Erhebung von Marktstandsgeld v. 26. April
1872, betr. die Preisfeststellung beim Markthandel mit
Schlachtvieh v. 8. Febr. 1909, des Kinderschutzgesetzes
v. 30. März 1903 nebst Ausführungsanweisung, des Stellen-
vermittlerges. v. 2. Juni 1910, des Hausarbeitges. v. 20. Dez.
1911 nebst Ausführungsanweisung sowie die Vorschriften
über den Gewerbebetrieb im Umherziehen, die Sonntags-
ruhe im Gewerbebetriebe und die Arbeiterschutzbestim-
mungen für offene Verkaufsstellen abgedruckt. Durch die