Full text: Deutsche Juristen-Zeitung (Jg. 18 (1913))

16.4.2. 75. Geburtstag von Paul Laband

16.4.3. Deutscher Juristentag 1914 in Düsseldorf

16.4.4. Programm der kolonialwissenschaftlichen Vorlesungen und Veranstaltungen

16.4.5. Personalien

16.5. Neue Gesetze, Verordnungen und dergl. des Reichs und der Einzelstaaten

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XVIII. Jahrg. Deutsche Juristen-Zeitung. 1913 Nr. 10.

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selbst da möglich gemacht wird, wo früher wegen der
Entfernung der gegenseitigen Oertlichkeiten eine Verbin-
dung der Fälle schon rein äußerlich ausgeschlossen er-
schien. Während die Polizeidirektion früher von etwa
300 Vermißten und etwa 100 unbekannten Toten im Jahre
nur wenige identifizieren konnte, ist es ihr seit Bestehen
der Zentrale unter etwa 2000 von ihr vigilierten Fällen
schon in Hunderten von Fällen gelungen, eine Identifi-
zierung herbeizuführen.
Wenn nun zwar die Toten- und Vermißten-Zentrale
zunächst nur für das Königreich Sachsen errichtet worden
ist, so wird sie, besonders nachdem auch die größeren
Städte Deutschlands und Oesterreich-Ungarns von ihrer
Einrichtung in Kenntnis gesetzt und ersucht worden sind,
sich ihrer in geeigneten Fällen zu bedienen, auch von außer-
sächsischen Polizeibehörden in Toten- und Vermißtenfällen
außerordentlich viel in Anspruch genommen.
Würde die neue Einrichtung auch von anderen Bundes-
staaten eingeführt werden, so dürfte im Hinblick auf die
erleichterte Verkehrsmöglichkeit der Zentralen untereinander
in Zukunft ein voller Erfolg auf einem Gebiete erreicht
werden, das in seiner hohen Bedeutung nicht nur für die
Menschheit im allgemeinen, sondern auch für die rein
formellen Zwecke amtlicher Feststellung bisher noch nicht
in rechter Weise gewürdigt worden ist.
Polizeipräsident Koettig, Dresden.

Paul Laband, der berühmte Gelehrte und Lehrer
des Staatsrechts, feiert am 24. Mai seinen 75. Geburts-
tag. Was Exz. Lab and für das Gebiet des öffentlichen
Rechts, für Wissenschaft und Praxis des Staatsrechts und
die Rechtspolitik bedeutet, das hat Philipp Zorn in die
wenigen Worte so treffend zusammen gefaßt: „Laband habe
dem Staatsrechte neue Bahnen gewiesen, aus denen es
niemals wieder werde weichen dürfen“. Was daneben
Laband als Begründer und Mitherausgeber unserer DJZ.
ist, das ist in dem Aufsatze zu seinem 50jährigen Doktor-
jubiläum und zugleich zu seinem 70. Geburtstage (S. 497 ff.,
1908 der DJZ.) darzulegen versucht worden. Wir wissen
uns eins mit den Gefühlen unserer Leser, ja mit denen
der Juristen aller Kulturstaaten, wenn wir mit den herz-
lichsten Glückwünschen der zuversichtlichen Hoffnung
Ausdruck geben, daß es dem hochverehrten Jubilar noch
gar lange Jahre beschieden sein möge, als Lehrer künftiger
Generationen der Juristen, der Staats- und Verwaltungs-
beamten zu wirken, die Wissenschaft und das öffentliche
Leben, nicht zum wenigsten unsere DJZ. selbst mit seinen
stets jugendfrischen, kristallklaren und tiefdurchdachten
Arbeiten zu befruchten.

Deutscher Juristentag 1914 in Düsseldorf. In
der Pfingstkonferenz der Ständigen Deputation des deut-
schen Juristentages in Jena ist beschlossen worden, unter
Annahme der Einladung des OLGPräsidenten und des
Oberbürgermeisters den 32. deutschen Juristentag im
Sept. 1914 in Düsseldorf abzuhalten. Den näheren Bericht
über die Tagesordnung lassen wir demnächst folgen.

Das Programm der kolonialwissenschaftlichen
Vorlesungen und Veranstaltungen an Berliner Hoch-
schulen für das Sommersemester 1913 enthält abermals zahl-
reiche interessante Vorträge aus den Gebieten der Rechts-
wissenschaft, der Weltwirtschaft, der Kolonialgeschichte und
-Politik sowie aus zahlreichen anderen wissenschaftlichen
Disziplinen. Aus dem Gebiete der Rechtswissenschaft seien
u. a. hervorgehoben die Vorträge über: Völkerrecht
(Proff., Geh. JR. von Liszt, Kaufmann und Preuß),
Kolonialrecht und Kolonialpolitik Deutschlands und

der fremden Staaten (Geh. Admiralitätsrat, Prof. Köbner),
Konsularrecht (Prof. Kaufmann), Koloniales Berg-
recht (Geh. OberregRat Haber), Rechtsverhältnisse
und Verwaltung der deutschen Schutzgebiete
(Geh. Oberreg Rat Gerstmeyer). Die Geschäftsstelle be-
findet sich Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 7.

Personalien. Geh. Ober justizrat, vortr. Rat im preuß.
Justizministerium Dr. Frenken, Berlin, ist zum Ministerial-
direktor in diesem Ministerium ernannt worden. Frenken,
der aus der Rheinprovinz stammt, wurde 1883 Gerichts-
assessor, kam 1889 als Staatsanwalt zuerst an das LG.,
dann — 1893 — an das OLG. nach Köln, wurde 1898
Staatsanwaltschaftsrat, 1900 OLGR. in Celle, aber noch im
gleichen Jahre zum Geh. Justizrat und vortr. Rat im Justiz-
ministerium ernannt. 1904 erhielt er den Titel eines Geh.
Oberjustizrates. Mit Frenken gelangt die durch den Staats-
haushaltsetat neu geschaffene dritte Direktorstelle im JMin.
zur Besetzung. Der neue Direktor erhält das Dezernat
für Strafsachen. Bereits in seiner bisherigen Stelle im Mi-
nisterium hatte er neben Strafsachen und den Personalien der
rheinischen Richter wie sämtlicher Staatsanwälte vor allem die
politischen Sachen bearbeitet. Auch an den Gesetzgebungs-
arbeiten, insbesondere auf dem Gebiete der StrPO , hat sich
Frenken rege beteiligt und überall sich durch ein klares und
entschiedenes Urteil wie durch frische Erfassung der Rechts-
bedürfnisse des praktischen Lebens ausgezeichnet. Seit
vielen Jahren gehört er der Justizprüfungskommission an
und bringt so in die neue leitende Stellung alle erforderlichen
Eigenschaften in reichstem Maße mit. — LGDir. Liebe-
now, Berlin, ist zum Hilfsarbeiter bei der Reichsanwalt-
schaft amRG.berufen worden; Priv.-Doz., Prof.Dr.Gmelin,
Freiburg i. Br., ist zum aord. Prof, in Kiel, Priv.-Doz.
Dr. Hoeniger, Freiburg i. Br., zum aord. Professor da-
selbst ernannt worden; Gerichtsassessor Dr. Beyerle habili-
tierte sich für deutsches Recht an der juristischen Fakultät
der Univ. Jena, Dr. Wolzendorff, Wiesbaden, für Staats-
und Verwaltungsrecht an der der Univ. Marburg.

Neue Gesetze, Verordnungen u. dgl.
Die in [J-Klammern in Kursivschrift beigefügten Daten bezeichnen
den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetze usw.
Deutsches Reich: RkzlrBk. v. 8. 4. 1913, bt. Geltend-
machung d. in Art. 4 d. rev. Pariser Uebereink. v. 2. 6. 1911
z. Schutze d. gewerbl. Eigentums vorgesehenen Prioritäts-
rechts (RGBl. S. 241). — RkzlrBk. v. 10. 4. 1913, ü. Beitritt
Spaniens zu einem d. auf d. 2. Haag. Friedenskonferenz
abgeschl. Abkommen (S. 242). — RkzlrBk. v. 11.4.1913,
bt. Ratifikat. d. intern. Abk. ü. Verkehr m. Kraftfahr-
zeugen durch Montenegro u. Griechenland (S. 242).
— RkzlrBk. v. 20. 4.1913, bt. d. Geschäftsordnung f. d.
Direktorium d. Reichsvers.-Anstalt f. Angestellte (ZB1.
S. 488).
Preußen: Staatsvertrag v. 10./6. April 1912 zw.
Preußen u. Schwarzb.-Rudolstadt weg. anderweiter Regelung
d. Uebertrag. v. Auseinandersetzungsgeschäften auf
d. pr. Auseinandersetzungsbehörden — Bk. v. 7. 4.1913, bt.
Ratifikat. d. Staatsvertr.[3.5.1913] (GesS.S.41). — Wasser-
gesetz v. 7.4.1913 [z. T.22.4.1913, sonst n. später er-
gehender Vo] (S. 53).
Sachsen: Vo. v. 4. 4. 1913 z. weiteren Abänd. d.z.Ein-
kommensteuergesetze v. 24.7.1900 erlass. AusfVo.
(G. u. VoBl. S. 99).
Württemberg: Bk. d. JM. v. 3.4. 1913, bt. Verfahren
d. Aerzte b. d. richterl. u. poliz. Leichenschau u. Leichen-
öffnung (AmtsBl. d. JM. S. 625).
Baden: MBk. v. 2.4.1913, d. Prüfungsordnung
f. d. höhere Lehramt bt. (G. u. VoBl. S. 213).
Oldenburg: MBk. v. 16.4.1913, bt. Einrichtung v.
Schweinemästereien (GesBl. S. 531).

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