Full text: Deutsche Juristen-Zeitung (Jg. 18 (1913))

15.8.6. Dalcke, Strafrecht und Strafprozeß, 13. Aufl.

15.8.7. Erich, Das Staatsrecht Finnlands

15.8.8. Fleiner, Institutionen des deutschen Verwaltungsrechts, 2. Aufl.

15.8.9. Gottschalk, Gerichtliche Medizin, 4. Aufl.

15.8.10. Pohl, Deutsche Prisengerichtsbarkeit

595

XVIII. Jahrg. Deutsche Juristen-Zeitung. 1913 Nr. 9.

596

leituug die geschichtliche, vor allem aber auch die
volkswirtschaftliche Seite der Frage, wiedergibt. Die Dar-
stellung des Rechtsstoffes ist — ohne an sich viel neues
zu bieten — übersichtlich und durchsichtig, die Stellung-
nahme zu den Kontroversen verständig und überall ein-
leuchtend motiviert. Mit einem Ausblick auf die Be-
strebungen, im Wege der Selbsthilfe, unabhängig vom
Gesetze, des Hebels Herr zu werden, und die diesen Be-
strebungen dienenden Vereine schließt die Arbeit, deren
Studium dem, der sich mit dieser Materie zu befassen hat,
nur empfohlen werden kann.
Rechtsanwalt Julius Magnus, Berlin.

Strafrecht und -Prozefs.
Strafrecht lind Strafprozeß« Eine Sammlung der wich-
tigsten, das Strafrecht und das Strafverfahren betr. Gesetze
herausg. von weil. Oberstaatsanwalt Dr. A. Dalcke.
13., vermehrte Aufl., besorgt von Amtsgerichtsrat
P. Dalcke. 1912. Berlin, H. W. Müller. Geb. 10 M.
Das in der Praxis sehr beliebte Handbuch ist schon
nach zwei Jahren wieder in neuer Auflage erschienen.
Wünsche, die zur 12. Auflage hier von RGR. Kiehl (DJZ.
1911 S. 227) geäußert wurden, sind berücksichtigt. So
wurden einzelne Abschnitte in den Anmerkungen zusammen-
gefaßt und der gewonnene Raum benutzt, um die neueste
Rechtsprechung in noch größerem Umfange als in den
früheren Auflagen anzuführen. Die gesetzgeberischen Neu-
erscheinungen sind nachgetragen; vor allem ist die Straf-
gesetznovelle v. 19. Juni 1912 eingefügt. Recht zweck-
entsprechend ist es auch, daß in einer Anmerkung zu § 363
StrGB. die wider die Fälschung von Quittungskarten und
Marken ergangenen Strafvorschriften der Reichsversiche-
rungsordnung v. 19. Juli 1911 und des Versicherungs-
gesetzes für Angestellte v. 20. Dez. 1911 abgedruckt sind.
Auch neue preuß. Allg. Verfügungen, wie die v. 22. Dez.
1911 betr. die Bewilligung von Strafausstand und v. 1. Nov.
1910 betr. die Strafvollstreckung gegen Fürsorge- und
andere Anstaltszöglinge, wurden im Anhang aufgenommen.
Das Buch hat viele Freunde, deren Zahl die neue verbesserte
und vermehrte Auflage noch vergrößern wird.
Ministerialrat Dr. K. Meyer, München.

Grundriß der gerichtlichen Medizin für Aerzte und
Juristen. Mit Berücksichtigung der Entsch. des Reichs-
gerichts und Reichs Versicherungsamtes. Von Kreisarzt,
Geh. Med.-Rat Dr. R. Gottschalk. 4. vermehrte Aufl.
1912. Leipzig, Thieme. Geb. 6,50 M.
Das Buch ist aus seinen früheren Auflagen als guter
und bequemer Grundriß der gerichtlichen Medizin bekannt.
Iq der Tat ist die Auswahl des zu Bietenden sorgfältig
und geschickt getroffen, sowohl Arzt als Jurist finden das
Wichtigste, und dies wird klar und leicht verständlich ge-
bracht. Daß Unfall- und Invalidenversicherung berück-
sichtigt sind, daß auch die einschlägigen Gesetzes-
stellen und Entscheidungen des Reichsgerichtes und des
Reichsversicherungsamtes (allerdings alles nur auf reich s-
deutsche Verhältnisse abgestellt) aufgenommen wurden, ist
für alle, die das empfehlenswerte Buch benutzen, bequem
und den Gebrauch erleichternd.
Professor Dr. Groß, Graz.

Staats- und Verwaltungsrecht. Völkerrecht.
Institutionen des deutschen Verwaltungsrechts
von Fritz Fleiner. 2., vermehrte Auflage. 1912.
Tübingen, Mohr. 9 M.
Das Vorwort zu der im Mai 1911 erschienenen ersten
Auflage des Werkes besagt, daß dieses versuche,' die im
positiven Recht und in der Praxis der deutschen Ver-
waltungsgerichte aufgespeicherten verwaltungsrechtlichen
Erscheinungen auf ihre juristischen Grundlinien zurückzu-
führen, um auf diese Weise den Lernenden zu einer ein-
fachen Anschauung des Rechts anzuleiten. Die keines-
wegs leichte, aber äußerst dankbare Aufgabe, die sich der

Verf. danach stellte, hat er in hervorragender Weise ge-
löst. Seine klaren Ausführungen, von denen uns diejenigen
über die Verwaltungsgerichtsbarkeit besonders interessiert
haben, zeigen überall, daß er den Gegenstand der Dar-
stellung sowie die einschlägige Literatur und Recht-
sprechung, namentlich auch diejenige des preußischen
Oberverwaltungsgerichts, völlig beherrscht. Die vielen in
den Anmerkungen gegebenen, meist der Praxis ent-
nommenen Beispiele erhöhen den Wert des Buches ganz
wesentlich, da sie zum leichteren Verständnis des im Texte
Vorgetragenen dienen. Im allgemeinen Teile (S. 1 — 282)
werden die Grundbegriffe, die Träger der öffentlichen
Verwaltung, das Grundverhältnis zwischen öffentlicher Ver-
waltung und Bürger sowie der Rechtsschutz behandelt.
Es folgt dann der besondere Teil (S. 283—381), in dem
der Verwaltungsapparat und seine Leistungen (Unter-
abschnitte: 1. die öffentlichen Anstalten, 2. die öffentlichen
Sachen) sowie die verwaltungsrechtlichen Pflichten der
Bürger (Unterabschnitte: 1. die allgemeinen polizeilichen
Pflichten, 2. die öffentlichen Lasten) erörtert worden sind.
Den Schluß bildet ein alphabetisches Sachregister. Die
Anschaffung des Werkes sei allen, die sich über das deutsche
Verwaltungsrecht belehren wollen, warm empfohlen.
Oberverwaltungsgerichtsrat v. Kamptz, Berlin.

Deutsche Prisengerichtsbarkeit. Ihre Reform durch
das Haager Abkommen v. 18. Okt. 1907. Vom Ge-
richtsassessor, Privatdozent Dr. Heinrich Pohl. 1911.
Tübingen, Mohr. 6 M.
Diese verdienstvolle Arbeit verdankt ihre Entstehung
der zur Zeit ihrer Abfassung begründeten Hoffnung auf
Annahme der Beschlüsse der Londoner Seekriegsrechts-
konferenz und damit zugleich des am 18. Okt. 1907 ver-
einbarten Internationalen Prisenhofs durch die Konferenz-
mächte. Diese Hoffnung ist noch nicht in Erfüllung ge-
gangen, weil das englische Oberhaus sich den von der
englischen Regierung gutgeheißenen Beschlüssen der Lon-
doner Seekriegsrechtskonfeienz gegenüber ablehnend ver-
halten hat. Damit verliert bedauerlicherweise der größere
Teil der vorliegenden Arbeit, der der Gestaltung des Inter-
nationalen Prisenhofs gewidmet ist, zur Zeit an praktischer
Bedeutung. Da aber die Internationalisierung der Prisen-
gerichtsordnung auch fernerhin von den Seemächten vor-
aussichtlich im Auge behalten werden wird, ist die Arbeit
des Verfassers gleichwohl von bleibendem Wert. Sie
wird für die Aufnahme der Verhandlungen den Beteiligten
nicht nur als vortreffliche Darstellung des Ganges der bis-
herigen Verhandlungen willkommen sein, sondern auch
für neue Einigungsversuche dankenswerte Anregungen
geben. Die Einleitung, die Ausführungen über den
Grundgedanken der Prisengerichtsbarkeit und die Behand-
lung des geltenden deutschen Prisenrechts gewinnen selbst-
verständlich in demselben Maße an Bedeutung, als die
Internationalisierung dieser Materie des Völkerrechts einst-
weilen wieder in Frage gestellt ist.
Präsident Dr. Martin, Hamburg.

Das Staatsrecht des Großfürstentums Finnland.
Von Prof. Dr. Rafael Erich. 1912. Tübingen,Mohr.8M.
Das Buch erweist sich in vielen Beziehungen als
nützlich und interessant. Die Nützlichkeit besteht in der
talentvollen und systematischen Auslegung der gegen-
wärtigen Organisation der finnländischen Zentral- und
Lokalverwaltung. Der Verf. erläutert die Einrichtung und
den Wirkungskreis des Landtages, des Senats, des General-
gouverneur-Amtes, des Staat s Sekretariates, einzelner
Zweige der Verwaltung und der Kommunal - Selbstver-
waltungen. Solch eine formvollendete und erschöpfende
Behandlung dieses Themas gibt es in der russischen Lite-
ratur nicht. Ein mehr theoretisches Interesse ruft der
Versuch des Verf. hervor, zu beweisen, daß das auto-
nome Finnland keine mit den Rechten einer weit aus-
gedehnten Selbstverwaltung beschenkte russische Provinz
darstellt, sondern einen selbständigen, unabhängigen
Staatskörper. Hier handelt es sich um eine grundsätzliche
Meinungsverschiedenheit, über die eine Einigung wohl

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer