12.8.6.
Kauffmann, Psychologie des Verbrechens
(Polizeipräs. Koettig)
12.8.7.
v. Rohland, Strafrechtsfälle, 3. Aufl.
(StA. u. PrivDoz. Dr. Klee)
12.8.8.
Bachem-Sacher, Staatslexikon, 3./4. Aufl.
(OLGPräs. Dr. Spahn)
12.8.9.
v. Rönne, Verfassung des Deutschen Reichs, 10. Aufl.
(Geh. R., Prof. Dr. Arndt)
12.8.10.
Engel, Grundfragen des Kinderschutzes
(AGPräs. Dr. Becker)
12.8.11.
Hazeltine, The Law of the Air
(Geh. R., Prof. Dr. Kohler)
419
XVIII. Jahrg. Deutsche Juristen-Zeitung. 1913 Nr. 6.
420
im Anschluß an Wlassak, anführte. In sorgfältiger und
eindringender Ausführung sucht Verf. beides zu wider-
legen, und zwar, wie wir glauben, mit vollem Erfolg.
Professor Dr. B. Kübler, Erlangen.
Strafrecht und -Prozefs.
Die Psychologie des Verbrechens. Eine Kritik von
Privatdozent Dr. Max Kauffmann. Mit zahlreichen
Porträts. 1912. Berlin, Springer. 10 M.
Der Verf. der seine Urteile nicht nur auf eine zahl-
reiche Literatur über das Verbrechen vom juristischen,
medizinischen und philosophischen Standpunkte stützt, son-
dern viele Hunderte von Verbrechern in den Anstalten und
in der Freiheit kennen gelernt und studiert hat, kommt in
seinem Werke vielfach zu Ansichten, die von denen anderer
Autoren abweichen, die aber gerade der praktische Jurist
oft ohne weiteres zu den seinigen machen kann. Der
Verf. definiert das Verbrechen als eine verantwortliche
Verletzung eines Strafgesetzes (selbstverständlich der darin
enthaltenen Norm!) und teilt die Verbrecher ein in zwei
Haupttypen, in den „Landstreichertypus“, dessen wesent-
liches Merkmal in seiner Willensschwäche beruht und in
den „energischen Verbrecher“, bei dem eine zu starke
Betätigung des Willens zum Leben den Typus ausmacht.
Zu den ersteren zählt er neben dem eigentlichen Land-
streicher insbesondere die Gelegenheitsverbrecher, die Prosti-
tuierte, den Sittlichkeit^- und Alkoholverbrecher, zu den
letzteren den Einbrecher, den Dieb, den Betrüger, den Hoch-
stapler, den Zuhälter. Den Mördertypus leugnet Kauffmann
mit Recht Ausführlich bespricht dann der Verf. noch die
verschiedenen Ursachen für das Handeln der Verbrecher
und schließt mit einer psychologischen Betrachtung über
Strafrecht und Strafvollzug sein mit Frische und Tempe-
rament geschriebenes Werk.
Polizeipräsident Koettig, Dresden.
Strafrechtsfälle. Zum akademischen Gebrauch. Von
Prof. Dr. W. v. Rohland. 3., vermehrte Aufl. 1912.
München, Duncker & Humblot. Geb. 3,50 M.
Die Sammlung ist um eine Anzahl lehrreicher und
anregend dargestellter Fälle vermehrt worden; sie haben
namentlich in der dem Lehrzweck besonders dienlichen
Abteilung für gemischte Fälle Aufnahme gefunden. Hin-
gewiesen sei im einzelnen auf Fall 109 — Anwendbarkeit
des in dieser Beziehung selten beachteten § 133 StrGB.
auf Eisenbahndiebstähle —, die Fälle zum Streik- und zum
Automobilstrafrecht (110—114), den „Kampf mit dem Ge-
spenst“ als Notwehrbeispiel (123) und den beim Ankauf
von Cyankali „betrogenen“ Pariser Apachen (152). Auch der
Geniestreich des Hauptmanns von Köpenick (140) fehlt nicht.
Staatsanwalt und Privatdozent Dr. Klee, Berlin.
Staats- und Verwaltungsrecht.
Staatslexikon. 3./4. Auflage. Unter Mitwirkung von
Fachmännern herausgeg. von Dr. Julius Bachem und
Dr. H. Sacher. 5. Band. 1912. Freiburg, Herder.
Jetzt vollständig 5 Bände geb. 90 M.
Der Schlußband dieses groß angelegten, durchweg
als bedeutend; und wohlgelungen anerkannten, im Aufträge
der Görres-Gesellschaft herausgegebenen Werkes, von dem
Julius Bachem nunmehr scheidet, bringt infolge der An-
fangsbuchstaben der Stichworte eine Reihe wertvoller Ar-
tikel, von denen neben den das Unterrichtswesen be-
treffenden die über die Türkei nebst Bulgarien, Italien
und Griechenland sowie die über die deutschen Steuer-
und Versicherungsgesetze in ihrer jetzigen Fassung be-
sonders aktuell sind, womit den Artikeln über Staatsrecht,
Staatswissenschaft, Volkswirtschaft und Strafrecht nebst
Prozeß nicht zu nahe getreten werden soll. Eine hübsche
Biographie hat Windthorst erhalten. Das Staatslexikon
verdient allgemein zur Benutzung empfohlen zu werden.
Oberlandesgerichtspräsident Dr. Spahn, Frankfurt a. M.
Verfassung des Deutschen Reichs. Textausgabe von
Dr. L. v. Rönne. 10., neubearbeitete Aufl. von Landrat
P. v. Rönne u. RegAssessor C. v. Dobbeler. 1912.
Berlin, Guttentag. Geb. 2,60 M.
Diese wohlbekannte Bearbeitung der Reichsverfassung
enthält die gedrängte Entstehungsgeschichte des Reichs-
grundgesetzes, sodann das EinfGesetz, die Verfassung selbst
mit den Verweisungen auf die ergänzenden bzw. erläutern-
den Gesetze, endlich die zu Abschn. XI der Reichs-
verfassung in bezug genommenen Bestimmungen (Bündnis-
vertrag mit Bayern, Militärkonvention mit Württemberg).
Die stetigen Verweisungen bloß auf v. Rönnes Staatsrecht
möchten heute nicht mehr ganz ausreichend sein. Die
Veränderungen bez. Elsaß-Lothringens sind berücksichtigt.
Dagegen ist unterlassen, das verfassungändernde Ges., betr.
den Ausbau der deutschen Wasserstraßen und die Er-
hebung von Schiffahrtsabgaben v. 24. Nov. 1911 (RGBl.
S. 1137) zu Art. 54 RVf. anzuführen und abzudiucken.
Lobend anzuerkennen ist die Korrektheit des Textes.
Geh. Rat, Professor Dr. Arndt, Königsberg.
Grundfragen des Kinderschutzes von Dr. Sigmund
Engel, Berufsvormund und Rechtsanwalt. 1911.
Dresden, Böhmert. 5 M.
Das Buch will dem Lehrer das Material geben, um
alle sozialen Probleme des Kinderschutzes selbständig be-
urteilen zu können. Ausgehend von der Bevölkerungs-
politik und Statistik sowie von den Erziehungsfaktoren,
wie sie Eltern, Schule und Umgebung bieten, wird die
Notwendigkeit des Kinderschutzes als einer sozialen Auf-
gabe im Gegensatz zu abweichender darwinistischer und
sozialistischer Auffassung nachgewiesen. Bei der Wertung
der Organe dieses Kinderschutzes, der Gemeinde, der Ge-
sellschaft und des Staates, wird auf das Erfordernis be-
rufsmäßiger Schulung und Ausbildung hingewiesen, unter
besonderer Betonung ärztlicher Mitwirkung und Ab-
grenzung des Arbeitsgebietes der Frau. Im einzelnen
werden dann Aufgaben und Stellung des Privatrechts mit
seinem mehr vorbeugenden Charakter sowie diejenigen
des Verwaltungs- und des Strafrechts mit ihrem im
wesentlichen repressiven Inhalt erörtert. Unter Darlegung
der staatlichen Grundsätze bei der Kontrolle elterlicher
Gewalt wird einerseits die Ehe und die Stellung ehelicher
Kinder, und zum anderen der den unehelichen Kindern
gewährte Schutz, seine Wirkung und der hier insbesondere
mit der Berufs Vormund Schaft einsetzende Entwicklungsgang
geschildert. Auf verwaltungsrechtlichem Gebiete werden
alle diejenigen Elemente des Kinderschutzes eingehend
behandelt, die vor und bei der Geburt auf dem Gebiete
des Säuglingsschutzes, des Findel- und Ammenwesens, der
Arbeitsregulierung, der Hygiene und der Volksschule in
Betracht kommen. Endlich wird der Kampf gegen die
Kriminalität in materiellrechtlicher und prozessualer Hin-
sicht in allen seinen Einzelheiten beleuchtet. Das Ganze
unterrichtet in anregender und belehrender Weise über
die auf dem Gebiete des Jugendschutzes akuten Fragen.
Amtsgerichtspräsident Dr. Becker, Dresden.
The Law Of the Air. Three lectures delivered in the
University of London at the request of the Faculty
of Laws. By Harold D. Hazeltine, Ld. D. 1911.
London, University of London Press. 5 Sh.
Ein erfreuliches Zeichen für den modernen Zug unserer
Rechtswissenschaft ist es, daß sie sich immer mehr den
modernsten Problemen zuwendet, und auch da, wo alles
noch im Werden begriffen ist, wie bei dem Luftschiff-
fahrtsrecht, zu erforschen sucht, nach welcher Richtung
hin die beste Lösung der Fragen sich ergibt. Gerade
hier handelt es sich darum, neu aufzubauen, die Verhält-
nisse des Lebens scharf zu erfassen und daraus zu kon-
struieren, damit nicht etwa die Lösung der Fragen sich
verzettelt und es an jedem Zusammenhang und an jedem
Anschluß an das bisherige Recht fehlt. Neben den Deut-
schen und Franzosen haben sich bisher hauptsächlich die
Amerikaner mit der Frage befaßt, so Kuhn, Baldwin,
Kenny und Valentine. Eine sehr bedeutungsvolle eng-