Full text: Deutsche Juristen-Zeitung (Jg. 18 (1913))

11.4.2. Neue Stellen in Preußen

11.4.3. Personalien

11.5. Vereine und Gesellschaften

11.5.1. Der 3. Deutsche Richtertag Herbst 1913 in Berlin

11.5.2. Der 21. Deutsche Anwaltstag

11.5.3. Vertreterversammlung des Deutschen Anwaltsvereins

11.5.4. Eine internationale juristische Konferenz

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XVIII. Jahrg. Deutsche Juristen-Zeitung. 1913 Nr. 5.

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Neue Stellen in Preußen. Die preuß. Justizver-
waltung sieht Bewerbungen um folgende nach dem Ent-
würfe des nächstjährigen Staatshaushaltsetats neu zur Be-
setzung gelangende Stellen entgegen:
Oberlandesgerichtsratsstellen bei dem Kammer-
gerichte sowie bei den OLG. in Breslau, Celle, Düsseldorf,
Hamm, Kiel, Köln und Marienwerder;
Landgerichtsdirektorstellen bei den LG. in
Berlin II, Berlin III, Hannover, Stade, Bochum, Danzig
und Bromberg;
Landrichterstellen bei den LG. in Berlin I,
Berlin II und Berlin III, Kottbus, Frankfurt a. O., Beuthen,
Schweidnitz, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Osnabrück,
Verden, Aachen, Bonn, Koblenz, Köln, Saarbrücken, Trier,
Kleve, Krefeld, Düsseldorf, Duisburg, Elberfeld, München-
Gladbach, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen,
Altona, Kiel, Danzig, Graudenz und Ostrowo;
Amtsrichterstellen bei den AG. in Berlin-
Schöneberg, Charlottenburg, ' Frankfurt a. O., Königs-
wusterhausen, Luckenwalde, Neukölln, Breslau, Liegnitz,
Waldenburg, Osnabrück, Aachen, Köln, Grumbach, Lebach,
Lechenich, Sulzbach, Kleve. Dülken, Düsseldorf, Lobberich,
Mettmann, München-Gl., Oberhausen, Odenkirchen, Her-
born, Altena, Bochum, Dortmund, Essen, Gütersloh,
Schwelm, Warendorf, Ahrensburg, Altona, Eddelak, Flens-
burg, Biiesen, Marienwerder, Elsterwerda, Mühlhausen i.Th.,
Nordhausen, Lissa, Ostrowo und Schildberg;
Staatsanwaltssteilen bei den Oberstaatsanwalt-
schaften des Kammergerichts und in Hamm, bei den
Staatsanwaltschaften I, II und III in Berlin sowie bei den
Staatsanwaltschaften in Beuthen, Krefeld, Elberfeld, Altona,
Kiel und bei den Amtsanwaltschaften in Charlottenburg,
Saarbrücken, Bochum, Gelsenkirchen;
Amtsanwaltsstellen bei den Amtsanwaltschaften
in Düsseldorf und München* Gladbach.

Personalien. Ernannt wurden: Die vortr. Räte im
preuß. Finanzministerium, Geh. Oberfinanzräte Joeden und
Dr. Schwarz, Berlin, zu Wir kl. Geh. Oberfinanzräten, Prof.
Dr. Riezler, Freiburg, zum Ordinarius für lömisches und
deutsches bürgerliches Recht an der Univ. Erlangen; aord. Prof.
Dr. Giaf zu Dohna, Königsberg, zum Ordinarius daselbst;
Frhr. Heyl zu Herrnsheim, Worms, aus Anlaß seines
70. Geburtstages zum Ehrendoktor der Rechte der Univ.
Gießen. — Als Privatdozent für StraLecht an der Univ.
Bern habilitierte sich Bezirksrichter Dr. Segesser von
Brunegg, Luzern. __

Vereine und Gesellschaften.
Der z. Deutsche Richtertag Herbst 1913 in
Berlin Am 15. und 16. Febr. tagte in Jena der Vor stand des
Deutschen Richterbundes. Von sämtlichen Landesvereinen
waren die Vertreter erschienen. Es wurde beschlossen, den
nächsten Deutschen Richtertag Ende der diesjährigen Gerichts-
ferien in Berlin abzuhalten. Auf die Tages Ordnung wurden die
Fragen gesetzt: 1. Wie ist den hauptsächlichsten
Klagen des Volkes über den Zivilprozeß abzu-
helfen? 2. Der Richter und die Verbrechens-
bekämpfung im neuen Strafrecht.
Der 2i. Deutsche Anwaltstag findet am 11. und
12. Sept. 1913 in Breslau statt. Auf die Tagesordnung sind
die Fragen gesetzt worden: Reform der Rechtsanwalts-
ordnung: Freizügigkeit, Lokalisierung, Aenderung des
§ 5 Ziffer 5 der Rechtsanwalts Ordnung, Ehrengerichts-
wesen (Strafensystem, Ehrengerichtshof).— Die Ermitte-
lung der Wahrheit im Zivilprozesse.

Die Vertreterversammlung des Deutschen An»
waltsvereins tagte am 9. Febr. 1913 in Berlin. Vor
dem Eintritt in die Tagesordnung hat sie ihrem Vorsitzenden,
Geh. JR. Haber, Leipzig, in dankbarer Anerkennung seiner
Arbeit für die Anwaltschaft, die Ehrenmitgliedschaft ver-

liehen. An den einleitenden Bericht des Vorstandes schlossen
sich kurze Anfragen an. Das System des Re chstages machte
auch hier Schule. Es bewährte sich als praktisch. Auch
die Beratung des Etats ähnelte der der Parlamente. Es
wurden alle möglichen Wünsche und Gedanken zur Sprache
gebracht. Allerdings ohne daß scharfe Gegensätze hervor-
traten. Lebhafte Debatte rief die Anordnung der Erhebung
über das Einkommen der Rechtsanwälte hervor. JR. Dr.
Auerbach, Frankfurt, erstattete einen erschöpfenden Be-
richt über den Stand der Bestrebung auf Erhöhung der
Gebühren. Er legte die Schwierigkeiten der vom Reichs-
Justizamt verlangten Statistik, aber auch deren Notwendig-
keit überzeugend dar. Die Vertreterversammlung nahm
mit großer Mehrheit den Vorschlag über die Veranstaltung
der Statistik und den von der Kommission ausgearbeiteten
Fragebogen an. Man sprach die Hoffnung aus, daß er trotz
seiner eingehenden Fassung bald und richtig beantwortet
werde. Zur Sprache kam dann weiter die Tagesordnung“
des diesjährigen deutschen Anwaltstags. Endlich wurden
Vorschläge aus der Vertreterversammlung selbst erörtert.
So der Gedanke, für jeden Gerichtsbezirk einen Vertrauens-
mann aufzustellen. Hier überließ man es dem Vorstande, im
Einzelfalle sich den Vertrauensmann zu schaffen. Ein an-
derer Antrag wünschte, daß bei der Reform des Strafrechts
auch dem Kammervorstand das Recht gegeben wird, bei
Beleidigung eines Anwalts in seinem Berufe Strafantrag
zu stellen. Er wurde dem Ausschüsse für Angelegenheiten
der Rechtsanwaltschaft überwiesen.

Eine internationale juristische Konferenz fand
auf Einladung des Handelsvertragsvereins, Verbandes
zur Förderung des deutschen Außenhandels, am 10. und
11. Febr. in Berlin unter dem Vorsitz des Geh. JR. Prof.
Dr. Niemeyer, Kiel, statt. Eine große Zahl ausländischer
Korrespondenzanwälte des Handelsvertragsvereins sowie
deutscher Praktiker und Rechtslehrer war anwesend;
die juristischen und viele wirtschaftliche Körperschaften
hatten Vertreter entsandt.
Auf der Tagesordnung standen die verschiedensten
Fragen des internationalen Privat-, Prozeß- und Konkurs-
rechts; folgendes die wichtigsten Ergebnisse:
Rechtsstellung der Filiale, die eine Handels-
gesellschaft im Auslande gründet, besonders hin-
sichtlich der Rechts-, Prozeß- und Handlungsfähigkeit.
Die Diskussion ergab, daß der Rechtszustand in den
einzelnen Ländern außerordentlich verschieden ist. So
besteht, wie RA. Dr. Schauer, Paris, für Frankreich dar-
legte, dort überhaupt kein Handelsregister im deutschen
Sinne, Publizitätsvorschriften unterliegen nur die Gesell-
schaften, und zwar bloß französische; die Gründung einer
Filiale ist ohne weiteres zulässig, für die Rechts- und
Geschäftsfähigkeit der ausländischen Gesellschaften gilt
das Personalitätsprinzip. Für andere Länder, so Italien
und Belgien, kommt praktisch nur die Gründung einer
neuen Gesellschaft in Betracht. OLGR. Degen, Dresden,
und JR. Eduard Goldmann, Berlin, sprachen sich für
die allgemeine Durchführung des in Deutschland und der
Schweiz bewährten Prinzips der Registereintragung aus.
Der Fachausschuß für internationale Rechtsverfolgung des
Handelsvertragsvereins wird zu diesem Punkt weiteres
Material sammeln und bearbeiten.
Rechtsstellung des Vertreters (Agenten), der
eine ausländische Firma oder Handelsgesellschaft im In-
lande vertritt. Die Verhandlungen zeigten die beiden ein-
ander gegenüberstehenden Auffassungen. Nach der einen,
die RA. Bittermann, Berlin, und Geh. JR. von Bar,
Göttingen, vertraten, soll sich die Frage, ob und wieweit

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