Inhaltsverzeichnis : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Romanistische Abteilung (Bd. 17 (1896))

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H. Fitting,

Corpus iuris wiederfinden. Am allerwenigsten geht es an, aus
jener Aeusserung einen unversöhnlichen Zwiespalt zwischen der
politischen Richtung der Schrift De aequitate und derjenigen der
Summa abzuleiten; denn sie kehrt, ebenso wie in Quest. IV, 7,
in folgender Stelle der Summa (1,14 § 3) fast wörtlich wieder:
is quidem auctoritatem legis condende habet qui potestatem
precipiendi habet, ergo populus Romanus, ille immo cui a
populo hoc permissum est: principes enim hanc facultatem
habent, nam populo seu principi hoc officium imminet, ut
singulis hominibus prouideant ut filiis propriis seu membris.
III. Also überall der beste und vollste Einklang, und
man sieht, wenn nicht andere Rücksichten einer Zutheilung
der drei Schriften an den nämlichen Urheber im Wege stehen,
eine Verschiedenheit der politischen Richtung ist dafür gewiss
kein Hinderniss. Damit gelange ich zu den Gründen, die
Esmein gegen die Gemeinsamkeit des Ursprunges der Questiones
und der Summa geltend macht. Sie hängen freilich zum Theil
so eng mit der Frage der Person des Verfassers zusammen,
dass es sich nicht vermeiden lässt, diese schon hier wenigstens
einigermassen zu streifen.
Esmein beruft sich erstens auf die Verschiedenheit des
Stils und der Citirformen der beiden Werke. Aber die Ver-
schiedenheit des Stils ist, wenn man von den absichtlich rhe-
torisch gehaltenen Partieen der Questiones (Exordium, 1,10 sqq.,
IV, 5 sqq.) absieht, doch gar nicht so übermässig, wie die so-
gleich mitzutheilenden Beispiele zeigen werden, und überdies
giebt dafür gerade Esmein eine sehr befriedigende Erklärung
in dem Hinweise auf den Umstand, dass Irnerius vorher
Lehrer der artes gewesen, wovon sein erstes juristisches Werk
habe Nachwirkungen erfahren müssen. Und was die Ver-
schiedenheit der Citirformen anlangt, so macht Esmein nichts
weiter geltend, als dass die so charakteristische Bezeichnung
der Digesten in der Summa als „Responsa prudentium" oder
„Responsa" in den Questiones nicht wiederkehre. In solchen
Kleinigkeiten aber kann doch leicht die Uebung eines Schrift-
stellers wechseln. Zudem heissen ja die einzelnen Digesten-
stellen auch in den Questiones „responsa", und die Digesten
als Ganzes werden auch in der Summa, und zwar noch ganz

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