Grundzüge der Nationalökonomie.
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Volkswirtschaft insbesondere vermehren sich jene Thätigkeiten des Menschen, bei
welchen Leistung und Gegenleistung nicht zusammentreffen können, sondern notwendig ¬
nacheinander oder an verschiedenen Orten erfolgen müssen und wo deshalb ¬
der Kredit seine Vermittlerthätigkeit entfalten muß. Und nicht allein beim
wirklichen Darlehen von Geld entfaltet er diese Thätigkeit, sondern noch in
viel weiterem Kreise. Wenn jeder Mensch das Geschäftsleben nur eines einzigen ¬
Tages überschaut, bemerkt er leicht, wie oft und wie weit er Kredit genossen ¬
oder Kredit gewährt hat. Es gewährt nicht allein der Gläubiger Kredit,
der seinen wohlverbrieften Schuldschein in seinem Geldspind einschließt, sondern
auch der arme Arbeiter oder Dienstbote, der seinen Lohn erst am Ende der
Woche oder am Schlusse des Monats empfängt, gewährt seinem reichen Arbeitgeber ¬
Kredit; er leiht ihm bis zum Zahltage seine Arbeit. Wenn man in
einem Ladengeschäft etwas kauft und nicht gleich mitnimmt, so kreditiert man
den Wert der gekauften Ware dem Verkäufer und wenn man einen Geldbrief
oder eine Postanweisung versendet, kreditiert man die eingezahlte Summe dem
Staat. Unaufhörlich läßt man Kreditverhältnisse entstehen und wieder sich lösen;
unaufhörlich wird man Gläubiger oder Schuldner, ohne daß einem das recht
zum Bewußtsein kommt. Jede Leistung, die wir versprechen, oder die irgend
Jemand, auch ohne daß wir sie gerade ausdrücklich versprochen haben, von uns
erwarten darf, macht uns zum Schuldner, und jede Leistung, die wir zu fordern ¬
berechtigt sind, macht uns zum Gläubiger.
seine Grundlage
Grundlagen des Kredits. Alles Vertrauen an sich muß
haben. Und wenn wir über ein Ereignis nachdenken, dessen Erfüllung von
einem anderen Menschen abhängt, so werden wir uns auch drei Fragen vorlegen
und beantworten müssen: die Fragen, ob der, von dem die Erfüllung des Ereignisses ¬
abhängt, das Seinige zur Erfüllung thun will, ob er es thun kann
und ob er es thun muß.
Und wie jedes andere Vertrauen, so hat auch das Leihvertrauen, der Kredit,
seine dreifache Grundlage. Diese dreifache Kreditgrundlage ist der Zahlungswille, ¬
die Zahlungsfähigkeit und der Zahlungszwang.
1. Der Zahlungswille ist eine Grundlage des Kredits; denn man vertraut ¬
nur dem, bei welchem man den guten Willen vermutet, daß er seine Verpflichtungen ¬
erfüllen werde. Es ist freilich mit der Erkenntnis des guten Willens
eine schwere Sache. Das wirtschaftliche und rechtliche Leben der modernen Volksgesellschaft ¬
will nichts wissen von psychologischer Spekulation, und hat auch nicht
die Zeit, sich mit ihr zu beschäftigen. Es begnügt sich damit, den guten Willen
aus Thatsachen zu folgern: aus einer Vergangenheit redlicher Pflichterfüllung.
2. Die zweite Grundlage des Kredits ist die Zahlungsfähigkeit. Sie
ist jedenfalls weit leichter erkennbar, als der Zahlungswille. Doch kann die
Zahlungsfähigkeit des Schuldners wieder verschiedenen Umständen entwachsen.
Denn das Bewußtsein der Zahlungsfähigkeit seines Schuldners erwächst dem
Gläubiger entweder aus der Person seines Schuldners: aus der Wirtschaftlichkeit,
dem Fleiße, dem Verstande, der Sparsamkeit, der Arbeitskraft und Erwerbsgelegenheit ¬
des Schuldners. Diesen Kredit, der aus der wirtschaftlichen Persönlichkeit ¬
des Schuldners hervorwächst, bezeichnet man dann mit dem Ausdrucke:
Personalkredit. Die Thatsache der Zahlungsfähigkeit kann aber auch aus
dem Besitze des Schuldners hervorgehen. Dann spricht man vom Realkredit.
Sowie der Personalkredit auf einer Wertschätzung der wirtschaftlichen Person
beruht, so beruht der Realkredit auf einer Wertschätzung von Vermögensbestandteilen. ¬
Wenn man die Bedeutung des Realkredits vergleicht mit der Bedeutung ¬
des Personalkredits, so ist leicht zu erkennen, daß unter allen Gegensätzen
die sich im Gebiete des Kredits finden, dieser Gegensatz von Personal= und
Realkredit am tiefsten einschneidet. Denn er stellt den menschlichen Wert dem