Volltext : Handbuch der gesamten Handelswissenschaften für ältere und jüngere Kaufleute, sowie für Fabrikanten, Gewerbetreibende, Verkehrsbeamte, Anwälte und Richter (1)

Grundzüge  der  Nationalökonomie.
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Volkswirtschaft  insbesondere  vermehren  sich  jene  Thätigkeiten  des  Menschen,  bei
welchen  Leistung  und  Gegenleistung  nicht  zusammentreffen  können,  sondern  notwendig ¬
  nacheinander  oder  an  verschiedenen  Orten  erfolgen  müssen  und  wo  deshalb ¬
  der  Kredit  seine  Vermittlerthätigkeit  entfalten  muß.  Und  nicht  allein  beim
wirklichen  Darlehen  von  Geld  entfaltet  er  diese  Thätigkeit,  sondern  noch  in
viel  weiterem  Kreise.  Wenn  jeder  Mensch  das  Geschäftsleben  nur  eines  einzigen ¬
  Tages  überschaut,  bemerkt  er  leicht,  wie  oft  und  wie  weit  er  Kredit  genossen ¬
  oder  Kredit  gewährt  hat.  Es  gewährt  nicht  allein  der  Gläubiger  Kredit,
der  seinen  wohlverbrieften  Schuldschein  in  seinem  Geldspind  einschließt,  sondern
auch  der  arme  Arbeiter  oder  Dienstbote,  der  seinen  Lohn  erst  am  Ende  der
Woche  oder  am  Schlusse  des  Monats  empfängt,  gewährt  seinem  reichen  Arbeitgeber ¬
  Kredit;  er  leiht  ihm  bis  zum  Zahltage  seine  Arbeit.  Wenn  man  in
einem  Ladengeschäft  etwas  kauft  und  nicht  gleich  mitnimmt,  so  kreditiert  man
den  Wert  der  gekauften  Ware  dem  Verkäufer  und  wenn  man  einen  Geldbrief
oder  eine  Postanweisung  versendet,  kreditiert  man  die  eingezahlte  Summe  dem
Staat.  Unaufhörlich  läßt  man  Kreditverhältnisse  entstehen  und  wieder  sich  lösen;
unaufhörlich  wird  man  Gläubiger  oder  Schuldner,  ohne  daß  einem  das  recht
zum  Bewußtsein  kommt.  Jede  Leistung,  die  wir  versprechen,  oder  die  irgend
Jemand,  auch  ohne  daß  wir  sie  gerade  ausdrücklich  versprochen  haben,  von  uns
erwarten  darf,  macht  uns  zum  Schuldner,  und  jede  Leistung,  die  wir  zu  fordern ¬
  berechtigt  sind,  macht  uns  zum  Gläubiger.
seine  Grundlage
Grundlagen  des  Kredits.  Alles  Vertrauen  an  sich  muß
haben.  Und  wenn  wir  über  ein  Ereignis  nachdenken,  dessen  Erfüllung  von
einem  anderen  Menschen  abhängt,  so  werden  wir  uns  auch  drei  Fragen  vorlegen
und  beantworten  müssen:  die  Fragen,  ob  der,  von  dem  die  Erfüllung  des  Ereignisses ¬
  abhängt,  das  Seinige  zur  Erfüllung  thun  will,  ob  er  es  thun  kann
und  ob  er  es  thun  muß.
Und  wie  jedes  andere  Vertrauen,  so  hat  auch  das  Leihvertrauen,  der  Kredit,
seine  dreifache  Grundlage.  Diese  dreifache  Kreditgrundlage  ist  der  Zahlungswille, ¬
  die  Zahlungsfähigkeit  und  der  Zahlungszwang.
1.  Der  Zahlungswille  ist  eine  Grundlage  des  Kredits;  denn  man  vertraut ¬
  nur  dem,  bei  welchem  man  den  guten  Willen  vermutet,  daß  er  seine  Verpflichtungen ¬
  erfüllen  werde.  Es  ist  freilich  mit  der  Erkenntnis  des  guten  Willens
eine  schwere  Sache.  Das  wirtschaftliche  und  rechtliche  Leben  der  modernen  Volksgesellschaft ¬
  will  nichts  wissen  von  psychologischer  Spekulation,  und  hat  auch  nicht
die  Zeit,  sich  mit  ihr  zu  beschäftigen.  Es  begnügt  sich  damit,  den  guten  Willen
aus  Thatsachen  zu  folgern:  aus  einer  Vergangenheit  redlicher  Pflichterfüllung.
2.  Die  zweite  Grundlage  des  Kredits  ist  die  Zahlungsfähigkeit.  Sie
ist  jedenfalls  weit  leichter  erkennbar,  als  der  Zahlungswille.  Doch  kann  die
Zahlungsfähigkeit  des  Schuldners  wieder  verschiedenen  Umständen  entwachsen.
Denn  das  Bewußtsein  der  Zahlungsfähigkeit  seines  Schuldners  erwächst  dem
Gläubiger  entweder  aus  der  Person  seines  Schuldners:  aus  der  Wirtschaftlichkeit,
dem  Fleiße,  dem  Verstande,  der  Sparsamkeit,  der  Arbeitskraft  und  Erwerbsgelegenheit ¬
  des  Schuldners.  Diesen  Kredit,  der  aus  der  wirtschaftlichen  Persönlichkeit ¬
  des  Schuldners  hervorwächst,  bezeichnet  man  dann  mit  dem  Ausdrucke:
Personalkredit.  Die  Thatsache  der  Zahlungsfähigkeit  kann  aber  auch  aus
dem  Besitze  des  Schuldners  hervorgehen.  Dann  spricht  man  vom  Realkredit.
Sowie  der  Personalkredit  auf  einer  Wertschätzung  der  wirtschaftlichen  Person
beruht,  so  beruht  der  Realkredit  auf  einer  Wertschätzung  von  Vermögensbestandteilen. ¬
  Wenn  man  die  Bedeutung  des  Realkredits  vergleicht  mit  der  Bedeutung ¬
  des  Personalkredits,  so  ist  leicht  zu  erkennen,  daß  unter  allen  Gegensätzen
die  sich  im  Gebiete  des  Kredits  finden,  dieser  Gegensatz  von  Personal=  und
Realkredit  am  tiefsten  einschneidet.  Denn  er  stellt  den  menschlichen  Wert  dem
            
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