Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Germanistische Abteilung (Bd. 33 (1912))

6. Grundzüge der Entwicklung der Einzelerbfolge in Familiengüter im englischen und schottischen Recht

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Oeorg Frommhold,

n.
Grundzüge der Entwicklung
der Einzelerbfolge in Familiengüter im englischen
und schottischen Recht
Von
Herrn Professor Dr. Georg Frommhold
in Greifswald.
I.
Die Entwicklung der Grundsätze, nach denen Landgüter
innerhalb einer Familie unveräußerlich erhalten und nach
einer bestimmten, von der gemeinrechtlichen abweichenden
Folgeordnung vererbt werden (Stammgüter), bzw. nach denen
Landgütern diese Eigenschaften durch besondere Anordnungen
der Eigentümer beigelegt werden können (Familienfidei-
kommisse), vollzog sich in England in drei deutlich erkenn-
baren, durch charakteristische Merkmale gekennzeichneten
Abschnitten. Diese Entwicklungsperioden sind: die älteste,
angelsächsische Zeit, sodann die Fortbildung unter der Herr-
schaft des Lehnrechts und durch die staatliche Gesetzgebung
und endlich nach Verfall und Aufhebung des Lehnssystems
die Ausbildung der Familiengutsstiftungen (strict settlements).1)
*) Über den Unterschied von Stammgut und Familienfideikommiß
überhaupt vgl. meinen Beitrag „Zur Lehre vom Stammgut, Familien-
fideikommiß und Familienvorkaufsrecht“ in der Festschrift zu
O. Gierkes 70. Geburtstag (1911) 8. 59 ff. Zu den folgenden Aus-
führungen vgl. insbesondere: C. St. Eenny, The History of the Law
of Primogeniture in England, Cambridge 1878, damit meist vereinigt
P. M. Laure nee, The Law and Custom of Primogeniture, Cambridge
1878, Sir Frederick Pollock, The Land Laws, 3. ed. 1896, Pollock-
Schuster, Das Bucht des Grundbesitzes in England, 1889, W. Black-
stones Handbuch des englischen Rechts, aus dem Englischen von
v. Colditz, 1822, I S. 300ff., 356ff., Erskine Douglas Sandford,
A Treatise on the History and Law of Entails in Scotland, 2. ed. 1842,
8.14 ff., Thomas Solly, Grundsätze des englischen Rechtes über Grund-
besitz, Erbrecht undGüterrecht der Ehegatten, 1853, S.llff.,L.Brentan o,
Erbrecht und Bauernstand in England in seinen „Gesammelten Auf-

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