Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Germanistische Abteilung (Bd. 23 (1902))

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Karl Zeumer,

Nicht ganz so wie die Ausgabe des lateinischen Textes
befriedigt die unter Nr. 196 a angefügte Ausgabe des deut-
schen Textes oder vielmehr deutscher Texte. Weiland ver-
zichtet darauf, einen einzigen Text herzustellen, sondern
giebt in Spaltendruck drei Texte neben einander, die er mit
I. II. m bezeichnet. Es ist völlig begreiflich, dass Weiland
auf die Benutzung aller Handschriften, welche in dem gleich
zu nennenden Werke Boehlaus genannt sind, verzichtet hat.
Sehr wünschenswerth aber wäre auch hier ein Abdruck der
Textform gewesen, welche Rudolf von Habsburg seinen Er-
neuerungen zu Grunde legte, eine Textform, der doch sicher
eine gewisse Authenticität beizulegen ist. Vielleicht wollte
der Herausgeber sie nicht an dieser Stelle geben, um nicht
später zu Wiederholungen gezwungen zu sein. Für das Ver-
ständniss und die Rekonstruktion des ursprünglichen deut-
schen Textes aber ist sie nicht zu entbehren, und eine solche
Rekonstruktion halte ich nicht nur für wünschenswerth, son-
dern auch für sehr wohl möglich, und hoffe bald Gelegen-
heit zu haben, das selbst durch einen Versuch zu zeigen.
Ein mit Benutzung aller Hülfsmittel compilirter Text würde
jedenfalls dem deutschen Urtexte um sehr viel näher stehen
als irgend ein einzelner überlieferter Text. Zu diesen Hülfs-
mitteln aber gehört ausser den Rudolfmischen Erneuerungen,
welche Pertz in den Monumenten in der Folioserie der
Leges H, p. 432 sqq. 436 sqq. 448 sqq. und von denen eine
auch Max Vancsa, Das Auftreten der deutschen Sprache in
den Urkunden (Leipzig 1895) 8.116 ff. gedruckt hat, auch der
österreichische Landfrieden Herzog Ottokars vom «fahre 1254
(Gonst. H, p. 605 sqq.).
Die Handschriften der deutschen Texte verzeichnet
Hugo Boehlau, Nove constitutiones domini Alberti d. i. der
Landfriede v. J. 1235 mit der Glosse des Nicolaus Wurm
(Weimar 1858, 4°). Die Bemühungen des Verfassers sind
in erster Linie auf die späte glossirte Gestalt des deutschen
Textes gerichtet. Dadurch ist auch die Einrichtung der in
dem Werke enthaltenen Ausgabe bestimmt worden.
Mit dem Verhältnis des lateinischen Textes des Mainzer
Landfriedens von 1235 zu den überlieferten deutschen Fas-
eungen hat sich eingehend Hugo Boehlau in dem eben ge-

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