12.19.
Winkelmann, Eduard, Allgemeine Verfassungsgeschichte
Besprochen von Ulrich Stutz
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Litterator.
Zustände der einzelnen Theile bringen. Schon deshalb ist dem für die
Verfassung)*- und Rechtsgeschichte so überaus wichtigen Unternehmen
ein guter Fortgang angelegentlich zu wünschen.
Ulrich Stutz.
Eduard Winkelmanns Allgemeine Yerfassungsgeschichte,
als Handbuch für Studirende und Lehrer herausgegeben
von Alfred Winkelmann, Leipzig, Dyksche Buchhandlung,
1901, XY und 404 S. kl. 8°.
Wir zweifeln nicht daran, dass diese Vorlesung s. Z. unter dem
Eindruck des gesprochenen Wortes und in der Formulirung, wie sie
der Augenblick eingab, eine volle Wirkung hatte, und fügen gerne
hinzu, dass sie diese Wirkung wegen der umfassenden Uebersicht, die
sie den Zuhörern vermittelte, voll verdient hat. Nur hätte sie nicht
gedruckt werden sollen. Denn so erscheint sie als dürftig, unpraezis
und farblos. Die Publikation ist wieder einmal ein sprechender Be-
weis dafür, welch schlechten Dienst man einem Urheber in der Regel
erweist, indem man Dinge von ihm veröffentlicht, die er nicht selbst
für den Druck bestimmt hat, vor allem, wie übel man einem akademi-
schen Lehrer mitspielt, wenn man seine Vorlesungen, die ohne die
Person und die Stimme des Redners ein Gerippe ohne Fleisch und
Blut sind, der Menge preisgiebt. Gerade derjenige Dozent, der seinem
Auditorium keine Vorträge hält, sondern wirklich dozirt und seinen
Zuhörern die wichtigsten Gesichtspunkte und Tatsachen tropfenweise
dann aber auch für die Dauer beizubringen versteht, gerade er wird
bei einer derartigen Veröffentlichung am schlechtesten wegkommen.
Ich verzichte deshalb auf jede Kritik dieser Vorlesung und bemerke
nur, dass auch die Herausgabe mangelhaft ist. Nicht bloss blieben
eine Menge von Druckfehlern stehen, sondern es geht dem Heraus-
geber vor allem diejenige selbständige Kenntniss der neueren Litteratur
über die Verfassungsgeschichte ab, die erforderlich gewesen wäre, um
den veralteten Text einigermafsen auf das Laufende zu bringen.
Einige willkürliche Zitate aus Mayers neuer Verfassungsgeschichte ver-
mögen den Kenner nicht darüber hinwegzutäuschen. Eben deshalb
ist das kleine Buch, für das der hochtönende Name Handbuch selbst
im Fall des Gelingens zu anspruchsvoll gewesen wäre, auch als
Repetitorium nicht zu empfehlen, als welches wohl die Verlagshand-
lung es hat aufgenommen wissen wollen, da sie ihm eine so geringe
Ausstattung gab. Für die deutsche Verfassungsgeschichte im weitesten
Sinn, die schliesslich doch das Hauptstück auch dieser allgemeinen
'Verfassungsgeschichte bildet, bedient sich selbst der junge Historiker
jetzt viel besser des meisterhaften Abrisses, den uns neulich Heinrich
Brunner in seinen Grundzügen der deutschen Rechtsgeschichte ge-
schenkt hat.
Ulrich Stutz.