Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Germanistische Abteilung (Bd. 28 (1907))

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mann v. Sicherer und den heute noch in Halle wirkenden
Wilhelm v. Brünneck. Eine Studienreise durch fast ganz
Deutschland, auf der er, wie schon zuvor in Berlin, in den
Archiven nach ungedruckten Bechtsquellen fahndete, schloß
im Sommer 1863 die theoretische Ausbildung ab.
Im Oktober desselben Jahres erfolgte Loerschs Eintritt
in den Justizdienst; auf Grund seines Doctorexamens wurde
ihm vom Justizminister in üblicher Weise die erste juristische
Prüfung erlassen, so daß er ohne weiteres als Auskultator
beim Kammergericht zugelassen und der Beihe nach den
verschiedenen Abteilungen des Berliner Stadtgerichts zur
Beschäftigung überwiesen werden konnte. Am 25. Februar
1865 bestand er zusammen mit einem Sohne Georg Beselers,
wenn ich nicht irre, dem jetzigen preußischen Justizminister,
erfolgreich die zweite Prüfung, ließ sich dann im April als
Beferendar an den rheinischen Appellhof in Köln und zur
Beschäftigung an das Landgericht in Bonn überweisen und
bestand, nachdem er die verschiedenen Stagen durchlaufen
und eine schriftliche Arbeit über „Die Bedeutung der Zivil-
klage im Strafverfahren und die Stellung der Zivilpartei in
demselben nach den Grundsätzen der rheinischen Kriminal-
Prozeß-Ordnung“ geliefert hatte, am 30. Mai 1868 mit dem
Prädikat Gut in Berlin das dritte Examen. Als Landgerichts-
assessor in Bonn alsbald beurlaubt, blieb er im Amte, bis
ihm 1870 im Interesse des Dienstes eine weitere Urlaubs-
verlängerung nicht mehr gewährt wurde, worauf er, vor
die Wahl zwischen praktischer und theoretischer Tätigkeit
gestellt, endgültig für die letztere sich entschied und um
seine Entlassung aus dem Justizdienste einkam.
Inzwischen hatte er nämlich nicht nur mit einer Tochter
des Obertribunalsrates und bekannten Abgeordneten Peter
Beichensperger im Kriegsjahre 1866 einen Ehebund ge-
schlossen, der ihm für sein Leben lang eine Quelle fried-
lichen Glückes werden und aus dem ihm eine Tochter erblühen
sollte, die er am Abend seines Lebens zu seiner größten
Freude mit dem Sohne eines seiner Schulfreunde und Mit-
abiturienten verbunden sah, sondern er hatte sich auch im
Sommer 1865 in Bonn habilitiert. Die mit Beifall aufge-
nommene, aber leider nicht gedruckte Habilitationsschrift

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