Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Germanistische Abteilung (Bd. 25 (1904))

Erwiderung.

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Stöcke gab es; es waren Wanderstöcke und Botenstäbe, und darum
auch Amtsstäbe. Leider nur ist das ,freie Reis* kein Wander-, kein
Boten-, kein Amtsstab, überhaupt kein Stab oder Stock, sondern ein
Zweig, der,Grund und Boden symbolisiert, daher der Rinde so wenig
wie des Laubes entbehren kann. Mit Blättern und Blumen oder
Früchten zeigen ihn uns denn auch stets die Sachsenspiegelbilder,
deren Kenntnis der Herr Verf. zu verschmähen scheint. Er spöttelt
über das Fehlen einer Erklärung meinerseits. Hätte ich sie nicht für
überflüssig gehalten, so würde ich doch sagen dürfen: lieber keine als
die Seiner Exzellenz!
In Wahrheit Unrecht getan habe ich, wie sich jetzt herausstellt,
dem Herrn Verf. mit meiner Kritik der Folgerungen, die er vermeintlich
aus der Etymologie des Wortes scabinus gezogen haben sollte. Feier-
lich nehme ich hiermit jene Kritik zurück; der Herr Verf. hat keine
Folgerungen ziehen wollen. Ich muß also auch bekennen, daß ich
nicht ,vorsichtig* genug an die Interpretation seiner etymologischen
Aussprüche gegangen bin. Denn ich hätte mir doch sagen sollen, daß
sie wie einen Zweck ebensogut auch — keinen haben konnten.
Doch nun, nach so vielem, was ans Scherzhafte streift, endlich
noch eine durchaus ernste Sache. Den Gipfel meiner Insubordination
erblicken Exzellenz in meiner Äußerung, der Verf. hätte sich über
Johann von Gelnhausen aus Zychas Bergrecht unterrichten sollen.
Dieses Werk, behaupten Sie, sei, wenn auch Wochen vor dem Beginn
des Stölzelschen Druckes, so doch ,lange Zeit nach dem Abschluß* des
Stölzelschen Manuskripts erschienen. Sie hätten darum die Berichtigung
Ihrer irrigen Angaben bezüglich des Johann v. G. nicht mehr nach-
getragen. Ich weiß nicht, was der Verf. unter , Abschluß* eines Manu-
skripts versteht. Aber so viel weiß ich, daß kein Autor gezwungen
wird, wissentlich etwas Fehlerhaftes zu veröffentlichen. Ferner weiß
ich jetzt, was ich früher nicht einmal vermuten durfte, daß der Verf.
zur Zeit des Druckes seines Werkes die Irrtümlichkeit seiner Angaben
kannte. Er hat sie nichtsdestoweniger unberichtigt hinausgehen lassen.
Souverän setzt sich Herr Adolf Stölzel über solche Kleinigkeiten hinweg.
Warum auch nicht? Ist es doch dieselbe Scuveränetät, womit er
S. 392 sich zum zweitenmal auf ,Kaiser Lothars Zeugnis* beruft und
Ende Dezember 1903 diese Berufung ohne Korrektur veröffentlicht,
obgleich ihn ein Vierteljahr zuvor ein anderer Rezensent (Rietschel)
darauf aufmerksam gemacht, daß die zitierte Urkunde ,längst als
plumpe Fälschung nachgewiesen* sei, — dieselbe Souveränetät, die ihm,
wie oben gezeigt, auch gestattet, die Worte eines gehaßten Kritikers
je nach Bedarf umzuarbeiten und zu interpolieren.
München. K. v. Amira.

Zeitschrift für Rechtsgeachiohte. XXV. Germ. Abt.

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