Volltext : Wachtel, Jakob: Kommentar zum Eisenbahnhaftpflichtgesetze vom 5. März 1869, RGBl. Nr. 27 sowie zum Ausdehnungsgesetze vom 12. Juli 1902, RGBl. Nr. 147

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Reisender)  verringert  und  erschwert,  insbesondere  beim  Ausund ¬
  Einsteigen"12),  weiters  „in  der  ungewöhnlichen  Schwere
der  Frachtgüter"13),  dann  „in  dem  starken  Gedränge  auf  den
14),  auch  „in  dem  eigentümlich  brausenBahnsteigen ¬
  (Perrons)"
den,  schleifenden  und  schnaubenden  Geräusch  sowie  in  dem
Ausströmen  und  Zischen  des  Dampfes,  was  vornehmlich
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5),  „im  AusScheuen -
  und  Wildwerden  von  Tieren  verursacht
strömen  von  Kohlenstaubmengen"  16)
Im  einzelnen  wurde  das  Gefährdungsmoment  negiert:
Beim  Umladen  von  Sachgütern  von  einem  stillstehenden
a)
Wagen  auf  einen  andern1?),  sofort  aber  wieder  bejaht,
),  wenn  der
wenn  Eile  den  Unfall  herbeigeführt  hat!
Wagen,  aus  dem  entladen  oder  in  dem  Güter  aufgeladen
werden,  sich  im  zur  Abfahrt  bereit  stehenden  Zuge  befindet*9), ¬
  wenn  durch  die  eigentümliche  Anlage  der  Bahn
(eine  Kurve  mit  höher  liegenden  Außengeleisen)  die  Verletzung ¬
  bei  einer  Entladung  erfolgte  20);
b)  beim  Aus-  und  Einsteigen,  wenn  der  Zug  ruhig  im  Bahnhofe ¬
  stand  21)
c)  beim  Sturze  am  Perron  nach  Verlassen  des  Zuges22);
d)  beim  Schließen  der  Türen  in  den  Stationen  durch  die
Schaffner  23)
e)  beim  Herabfallen  eines  Gesimsstückes  24);
f)  bei  dem  Liegenlassen  einer  Leiter  quer  über  den  Perron,
was  den  Sturz  eines  Reisenden,  der  einen  Brief  in
die  Postambulanz  werfen  wollte,  herbeiführte  25)  (entgegen
beim  Stolpern  über  einen  Koffer  26);
g)  bei  Verletzung  eines  Fahrgastes  der  elektrischen  Straßenbahn ¬
  beim  Betreten  des  Laufbrettes  durch  eine  vorbeifahrende ¬
  Equipage??)
h)  bei  Bedienung  der  Eisenbahn-Telegraphen-  und  Signalvorrichtungen ¬
  (?)28)
13)  ebenda,  II,  S.  182,  183.
12)  Eger,  ebenda,  I,  S.  288,  343.
½)  ebenda,  IX,  S.  222;  VIII,  S.  40.  *)  ebenda,  IV,  S.  39,  336;
X,  S.  270.  *)  ebenda,  III,  S.  333.  *7)  ebenda,  I,  S.  25,  288.
)  ebenda,
ebenda,  II,  S.  435;  III,  S.  76.  *)  ebenda,  II,  S.  182.
IV,  S.  199.  21)  ebenda,  XXI,  S.  179.  22)  ebenda,  XVIII,  S.  42.
28
25)  ebenda,  XII,
ebenda,  XII,  S.  52.  24)  ebenda,  XX,  S.  184.
S.  351.  20)  Bolze,  Praxis  d.  RG.  XIX,  Nr.  273.  22)  Eger,  Slg.  XV.
S.  138.  28)  ebenda,  I,  S.  125,  127,  243.
            
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