der letztere Artikel die .entgegengesetzte Meinung, für welche
auch die seitherige Jurisprudenz spräche.
Anlangend die gegenseitige Anfechtung derjenigen Ent«
scheidungs-Gründe, welche die Mangelhaftigkeit der Vor«
la-ung Seitens der verehlichten Esser gebornen Breuer be-
träfen , so paßten auch die dafür angeführten Gesetze nicht,
und könnten mithin ebenfalls nicht verletzt repn. Rament«
lich wäre dieses her Fall mit dem Art. 526 des Civilgesetz«
buches. Die Natur einer Peremptionöklage, und ob sie
eine immobiliäre sep, bestimme sich allerdings nach der Be«
fchaffenheit des Hauptprozeffes; hier werde von den Pe«
remptionsklägern die Vindikation eines Realrechts bezweckte
Der Artikel 1228, Rro. 2 könne ferner nicht verletzt seyn,
wenn es der vorige nicht wäre.
Endlich ginge aus den angeblich noch verletzten Artikeln
215 bis 21? daselbst in Verbindung mit Artikel 1428, Rro.
3 gerade das Gegentheil hervor. Rur die Frau könne dar«
»ach ihre Jmmobiliar«Klagen unter des Mannes Autorisa«
tion anstellen. In dem vorliegenden Falle sey anzunehmen,
daß die Frau gar nicht geklagt habe.
In Betreff des dritten EntscheidungSgrundes, der nach
obiger Bemerkung vom Appellationsrichter nicht mit ange«
führt sey, so habe das kassirende Urtheil die Parteien zur
Hauptsache an den kompetenten Richter verwiesen. Von
keiner Partei wäre eine Ladung vor diesen Richter erfolgt,
mithin wäre auch keine Instanz anhängig geworden.
Ihren Antrag richteten die Kaffatkonsverklagten dahin,
das Kaffationsgesuch zu verwerfen.
Entscheidung.
Auf das erste Kassationsmittel.
„In Erwägung, daß so wenig die Artikel 39? und
399 der B- P. O. wie sonstige Gesetze, Bestimmungen über
die Frage wegen Untheilbarkeit einer Instanz und insbewn«
dere über die Wirkung einer nicht von sämmtliche» Streit«